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Hallo Michael,

RA Michael Seidlitz schrieb/wrote (25.07.2004 10:21):

| am 25.07.2004 9:41 Uhr schrieb Daniel Koerner unter
| [EMAIL PROTECTED]:
|
|> es ist mir v�llig klar, da� jeder erfolgte Computer-Einbruch bereits
|> "Computersabotage" ist. Jetzt meine Frage: Gibt es auch in diesem
|> Zusammenhang eine "Anstiftung zu Computersabotage" ?
|> (Wie etwa bei einigen Kapitaldelikten ?)
|
| Ja, es gibt eine Anstiftung zur Computersabotage.
| In � 26 Strafprozessordnung (StPO) wird Anstiftung wie folgt definiert:

Du meinst vermutl. � 26 Strafgesetzbuch.


| StGB � 26 Anstiftung | Als Anstifter wird gleich einem T�ter bestraft, wer vors�tzlich einen | anderen zu dessen vors�tzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Wie konkret muss eine Anstiftung sein?

W�re auch ein allgemeiner Aufruf ("Leute, schreibt eure Botschaften auf
anderer Leute Webseiten!" o. �.) schon eine Anstiftung, oder bedarfs er
daf�r eines konkreten Adressaten?

Sch�nen Gru�


Holger

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