Axel, h�ltst Du es f�r m�glich, da� man eine Unterscheidung im Anspruch AUF ein Patent so einf�hren kann, dass die Unterscheidung von Florian Praxis w�rde?
Dann h�tte der Produzent die Wahl: Entweder er hat eine Software-API und kann die Steuerung leicht �ndern, kann aber die Software nicht patentieren, oder er muss hart verdrahten, was einen h�heren Aufwand bedeutet und damit zu weniger Patenten f�hrt. W�re es eine Idee, ein St�ck der Erfindung bei Anmeldung zu verlangen um Luft-Patente zu vermeiden? Gruss Rigo Am Saturday 18 September 2004 13:06 verlautbarte Axel H Horns : > On 17 Sep 2004, at 14:23, Florian Weimer wrote: > > > also Patente auf in 'Hardware gegossene Software' kann ich von > > > meinem heutigen Standpunkt aus sehr gut verstehen... (also > > > fertige Steuerchipps). > > > > > > Die Software, falls die Dinger mehr oder weniger frei > > > programmierbar sein sollten, sollte natuerlich nicht mehr > > > patentierbar sein... (noch etwas grob natuerlich) > > > > Der eigentliche Punkt ist folgender: Wenn ich dieselbe Aufgabe mit > > einem mehr oder weniger handels�blichen Allzweckrechner l�se, kann > > ich dann das Patent verletzen? > > Nur wenn das System aus Rechner plus Software die Aufgabe auf > dieselbe Art loest, d.h. wie sie im Patentanspruch identifiziert > wird. > > Patente auf computerimplementierte Erfindungen sowie auf > computerimplementierbare Erfindungen koennen durch Software verletzt > werden. Und all dies, obwohl keine "Software" patentiert worden ist. >
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