Axel, 

h�ltst Du es f�r m�glich, da� man eine Unterscheidung im Anspruch AUF 
ein Patent so einf�hren kann, dass die Unterscheidung von Florian 
Praxis w�rde?

Dann h�tte der Produzent die Wahl: Entweder er hat eine Software-API und 
kann die Steuerung leicht �ndern, kann aber die Software nicht 
patentieren, oder er muss hart verdrahten, was einen h�heren Aufwand 
bedeutet und damit zu weniger Patenten f�hrt. 

W�re es eine Idee, ein St�ck der Erfindung bei Anmeldung zu verlangen um 
Luft-Patente zu vermeiden?

Gruss

Rigo

Am Saturday 18 September 2004 13:06 verlautbarte Axel H Horns :
> On 17 Sep 2004, at 14:23, Florian Weimer wrote:
> > > also Patente auf in 'Hardware gegossene Software' kann ich von
> > > meinem heutigen Standpunkt aus sehr gut verstehen... (also
> > > fertige Steuerchipps).
> > >
> > > Die Software, falls die Dinger mehr oder weniger frei
> > > programmierbar sein sollten, sollte natuerlich nicht mehr
> > > patentierbar sein... (noch etwas grob natuerlich)
> >
> > Der eigentliche Punkt ist folgender: Wenn ich dieselbe Aufgabe mit
> > einem mehr oder weniger handels�blichen Allzweckrechner l�se, kann
> > ich dann das Patent verletzen?
>
> Nur wenn das System aus Rechner plus Software die Aufgabe auf
> dieselbe Art loest, d.h. wie sie im Patentanspruch identifiziert
> wird.
>
> Patente auf computerimplementierte Erfindungen sowie auf
> computerimplementierbare Erfindungen koennen durch Software verletzt
> werden. Und all dies, obwohl keine "Software" patentiert worden ist.
>

Attachment: pgpt4j6kpkcfJ.pgp
Description: PGP signature

Antwort per Email an