Alvar Freude schrieb:

> Nat�rlich h�tte man das eine oder andere anders machen k�nnen, nat�rlich
> h�tten wir eine andere Taktik w�hlen k�nnen, nat�rlich habe ich einige Sachen
> gemacht/gesagt, die ungeschickt waren. Nat�rlich sind Fehler passiert. Wo
> passiert das nicht? Wem w�ren keine Fehler passiert?

Ich glaube nicht, da� Dir jemand einen Vorwurf macht. Ich f�r meinen
Teil bin nur der Ansicht, da� ich's an Deiner Stelle anders zu machen
versucht h�tte. Ob das was ge�ndetr h�tte oder auch nur wirklich
besser gewesen w�re, ist damit nat�rlich nicht gesagt.

> Und ebenso nat�rlich habt Ihr nur einen Teil der ganzen Geschichte
> mitbekommen: nahezu alle Punkte die Ihr kritisiert, wurden bereits im
> Vorverfahren angesprochen. Die erste Stellungnahme von Thomas Stadler gibt es
> auf der ODEM-Website zu lesen:

Davon gehe ich aus. - Ich habe auch nicht angenommen, da� das nie
Thema war. Was ich f�r ungeschickt hielt, waren zwei Punkte: da� es in
der Hauptverhandlung einen sehr kleinen Raum einnahm, und da� Deine
anderen Erkl�rungen IMHO geeignigt waren, einen - vermutlich -
falschen Eindruck zu erwecken.

Was die Hauptverhandlung von der vorherigen Papierschlacht
unterscheidet, ist, da� man als Richter dort zum ersten Mal einen
pers�nlichen Eindruck von dem Angeklagten gewinnen kann, und sich
damit auch ein Bild von seinen Motiven zu machen versuchen kann. Ich
hatte den Eindruck, da� das eher ung�nstig ausgefallen sein k�nnte.

Ob ich damit Recht habe, wei� nat�rlich kein Mensch.

> Ihr vergesst auch, dass die Richterin letztlich in verfassungswidriger Weise
> ihren eigenen Kunstbegriff angewandt hat.

Klar, alle und alles sind/ist verfassungswidrig.

> Und dass sie, ohne jegliche
> Begr�ndung Links als Verbreiten und Zug�nglichmachen ansieht (hat in dem
> Zusammenhang jemand das W�rtchen "weil" geh�rt?).

Dass die m�ndliche Begr�ndung nicht gut war, ist allen klar. Daher
gibt's ja auch eine schriftliche solche, die letztlich entscheidend
ist.

> Diejenigen unter Euch, die Links pauschal als potentiell strafbares
> Verbreiten und Zug�nglichmachen ansehen, m�ssen auch sagen dass ...

Ich zweifele, ob jemand hier das tut; nicht ausschlie�en will ich
allerdings, dass StA -GL- Milionis das so sieht.

> Ich sehe das nicht so. Ich sage: Links sind erstmal neutral und es kommt auf
> den Kontext an. Im Zweifelsfall f�r den Angeklagten, und ansonsten muss
> gezeigt werden, dass die Links aus verwerflichen Gr�nden gesetzt bzw. die
> URLs gepostet wurden.

Nein, "verwerfliche Gr�nde" braucht's da nicht. Man kann auch aus
moralisch positiv zu bewertenden Motiven Unrecht tun. Wer bspw.
Nazi-Propaganda verbreitet, weil er meint, (nur) wer das liest,
erkennt, was f�r ein Unsinn und Dreck das ist, der hat wohl kaum
verwerfliche Motive, macht sich aber sicherlich strafbar.

-thh


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