Alvar Freude schrieb: > Nat�rlich h�tte man das eine oder andere anders machen k�nnen, nat�rlich > h�tten wir eine andere Taktik w�hlen k�nnen, nat�rlich habe ich einige Sachen > gemacht/gesagt, die ungeschickt waren. Nat�rlich sind Fehler passiert. Wo > passiert das nicht? Wem w�ren keine Fehler passiert?
Ich glaube nicht, da� Dir jemand einen Vorwurf macht. Ich f�r meinen Teil bin nur der Ansicht, da� ich's an Deiner Stelle anders zu machen versucht h�tte. Ob das was ge�ndetr h�tte oder auch nur wirklich besser gewesen w�re, ist damit nat�rlich nicht gesagt. > Und ebenso nat�rlich habt Ihr nur einen Teil der ganzen Geschichte > mitbekommen: nahezu alle Punkte die Ihr kritisiert, wurden bereits im > Vorverfahren angesprochen. Die erste Stellungnahme von Thomas Stadler gibt es > auf der ODEM-Website zu lesen: Davon gehe ich aus. - Ich habe auch nicht angenommen, da� das nie Thema war. Was ich f�r ungeschickt hielt, waren zwei Punkte: da� es in der Hauptverhandlung einen sehr kleinen Raum einnahm, und da� Deine anderen Erkl�rungen IMHO geeignigt waren, einen - vermutlich - falschen Eindruck zu erwecken. Was die Hauptverhandlung von der vorherigen Papierschlacht unterscheidet, ist, da� man als Richter dort zum ersten Mal einen pers�nlichen Eindruck von dem Angeklagten gewinnen kann, und sich damit auch ein Bild von seinen Motiven zu machen versuchen kann. Ich hatte den Eindruck, da� das eher ung�nstig ausgefallen sein k�nnte. Ob ich damit Recht habe, wei� nat�rlich kein Mensch. > Ihr vergesst auch, dass die Richterin letztlich in verfassungswidriger Weise > ihren eigenen Kunstbegriff angewandt hat. Klar, alle und alles sind/ist verfassungswidrig. > Und dass sie, ohne jegliche > Begr�ndung Links als Verbreiten und Zug�nglichmachen ansieht (hat in dem > Zusammenhang jemand das W�rtchen "weil" geh�rt?). Dass die m�ndliche Begr�ndung nicht gut war, ist allen klar. Daher gibt's ja auch eine schriftliche solche, die letztlich entscheidend ist. > Diejenigen unter Euch, die Links pauschal als potentiell strafbares > Verbreiten und Zug�nglichmachen ansehen, m�ssen auch sagen dass ... Ich zweifele, ob jemand hier das tut; nicht ausschlie�en will ich allerdings, dass StA -GL- Milionis das so sieht. > Ich sehe das nicht so. Ich sage: Links sind erstmal neutral und es kommt auf > den Kontext an. Im Zweifelsfall f�r den Angeklagten, und ansonsten muss > gezeigt werden, dass die Links aus verwerflichen Gr�nden gesetzt bzw. die > URLs gepostet wurden. Nein, "verwerfliche Gr�nde" braucht's da nicht. Man kann auch aus moralisch positiv zu bewertenden Motiven Unrecht tun. Wer bspw. Nazi-Propaganda verbreitet, weil er meint, (nur) wer das liest, erkennt, was f�r ein Unsinn und Dreck das ist, der hat wohl kaum verwerfliche Motive, macht sich aber sicherlich strafbar. -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
