Hallo, -- Thomas Hochstein <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> Ich glaube nicht, da� Dir jemand einen Vorwurf macht. Ich f�r meinen > Teil bin nur der Ansicht, da� ich's an Deiner Stelle anders zu machen > versucht h�tte. Ob das was ge�ndetr h�tte oder auch nur wirklich > besser gewesen w�re, ist damit nat�rlich nicht gesagt. die andere Taktik w�re gewesen, erstmal davon auszugehen das StA und Richterin doof sind und nicht vorbereitet sind und ihnen ein paar Sachen zu erkl�ren. Also u.a. was auf den beiden betreffenden Seiten steht. Genau das sollte aber vermieden werden, denn wenn man einem vorbereiteten Richter das Zeug erz�hlt was er eh schon kennt, dann wird er sauer. Deswegen habe ich mit den Hintergr�nden zu dem ganzen Komplex angefangen. Dass man im Nachhinein sieht, dass das eine oder andere anders h�tte gemacht werden k�nnen, das ist normal. Interessanterweise gehen die Ansichten �ber die Verhandlung ja insgesamt sehr weit auseinander ... > pers�nlichen Eindruck von dem Angeklagten gewinnen kann, und sich > damit auch ein Bild von seinen Motiven zu machen versuchen kann. Ich > hatte den Eindruck, da� das eher ung�nstig ausgefallen sein k�nnte. > > Ob ich damit Recht habe, wei� nat�rlich kein Mensch. was den Eindruck auf die Richterin betrifft: damit wirst Du sicherlich Recht haben, das Urteil w�re sonst anders ausgefallen. >> Ihr vergesst auch, dass die Richterin letztlich in verfassungswidriger >> Weise ihren eigenen Kunstbegriff angewandt hat. > > Klar, alle und alles sind/ist verfassungswidrig. das Bundesverfassungsgericht sagt: <http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv081278.html> Absatz 45: "Kunst ist einer staatlichen Stil- oder Niveaukontrolle nicht zug�nglich (vgl. BVerfGE 75, 369 [377]). Die Tatsache, da� der K�nstler mit seinem Werk eine bestimmte Meinung vermitteln will, entzieht es gleichfalls nicht dem Schutz des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG. Eine Meinung kann - wie es bei der engagierten Kunst �blich ist - durchaus in k�nstlerischer Form kundgegeben werden." Die Behauptung, etwas sei keine Satire, f�r ein Gericht nur dann zul�ssig, wenn es offensichtlich keine ist. Und diese Offensichtlichkeit war nicht gegeben und auch anhand der Akten war dies klar. Daher ist das (m�ndliche) Urteil schlicht verfassungswidrig. Das bedeutet nicht, dass auf keinen Fall eine Strafbarkeit gegeben sein kann. Nur ist diese eben viel schwieriger zu argumentieren. Ciao Alvar -- ** Alvar C.H. Freude ** http://alvar.a-blast.org/ ** http://odem.org/ **�http://www.assoziations-blaster.de/
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