Hallo Liste,

bez�glich der Diskussion hier �ber die Verhandlung m�chte ich mal ein paar
Sachen zusammenfassen und klarstellen.


Einige der Zuschauer und einige der hier schreibenden waren wohl entt�uscht
�ber mich. Wahrscheinlich haben sie gedacht: oh da kommt der Superheld und
m�ht den b�sen bl�den Staatsanwalt nieder, legt eine Super-Show hin und
kriegt einen Freispruch.

Liebe Leute, vergesst das, so l�uft das nicht. Je h�her die Anspr�che desto
tiefer der Fall. Und ich bin mir sicher, dass gerade diejenigen, die hier
gro� herumseiern, es selbst auch nicht besser gemacht h�tten. Wart Ihr schon
mal Angeklagt in einem Strafverfahren? Mit einer unfreundlich-kalten
Richterin?

Nat�rlich h�tte man das eine oder andere anders machen k�nnen, nat�rlich
h�tten wir eine andere Taktik w�hlen k�nnen, nat�rlich habe ich einige Sachen
gemacht/gesagt, die ungeschickt waren. Nat�rlich sind Fehler passiert. Wo
passiert das nicht? Wem w�ren keine Fehler passiert?

Und ebenso nat�rlich habt Ihr nur einen Teil der ganzen Geschichte
mitbekommen: nahezu alle Punkte die Ihr kritisiert, wurden bereits im
Vorverfahren angesprochen. Die erste Stellungnahme von Thomas Stadler gibt es
auf der ODEM-Website zu lesen:

  <http://odem.org/aktuelles/stellungnahme.de.html>


Und: ja, es ging bzw. geht um eine Grundsatzdiskussion. Sowohl dem
Staatsanwalt als auch mir. Ihr habt ja mitbekommen: der Staatsanwalt will ein
Grundsatzurteil (das war vorher nat�rlich nicht bekannt) und will bis zum OLG
gehen. Und ich h�tte nichts anderes als einen Freispruch akzeptiert: auch
keine Einstellung des Verfahrens wegen Geringf�gigkeit.

Ansonsten ging es darum, m�glichst ruhig und ohne direkte Angriffe auf den
Staatsanwalt auszukommen. Ich kann ja durchaus auch mal giftig und laut
werden, wenn einer Mist erz�hlt -- nur das ist in so einer Situation nicht
wirklich sinnvoll.
Und es ging explizit darum, den Hintergrund von ODEM und der Projekte zu
erl�utern. Ihr k�nnt Euch doch nicht allen ernstes beschweren, es sei kein
Kontext da und gleichzeitig mir vorwerfen, dass ich genau diesen versucht
habe darzustellen.


Ich sehe es in der Zwischenzeit so: in der vorhandenen Personalkonstellation
w�re es so oder so zu einer Verurteilung gekommen. Und ob das nun 60 oder 120
Tagess�tzte sind: nungut, darauf kommt es auch nicht mehr an, da ja die
n�chste Instanz ruft ...


Ihr vergesst auch, dass die Richterin letztlich in verfassungswidriger Weise
ihren eigenen Kunstbegriff angewandt hat. Und dass sie, ohne jegliche
Begr�ndung Links als Verbreiten und Zug�nglichmachen ansieht (hat in dem
Zusammenhang jemand das W�rtchen "weil" geh�rt?).


Und hiermit kommen wir auch schon zum n�chsten Punkt:

Diejenigen unter Euch, die Links pauschal als potentiell strafbares
Verbreiten und Zug�nglichmachen ansehen, m�ssen auch sagen dass ...

  - eine Antwort auf die Frage "Was soll denn konkret gesperrt werden"
    strafbar ist w�re
 
  - sich die Verantwortlichen des FITUG e.V. strafbar machen w�rden, 
    da auf der Website bekannterma�en im Archiv die URLs verlinkt sind

  - das FITUG-Listen-Archiv umgehend ges�ubert werden m�sste
 
  - diejenigen, die die URLs in Newsgroups, Mailinglisten, Chats 
    und Foren nennen, sich strafbar machen w�rden

  - die Frage "hallo, was haltet Ihr von ..." strafbar w�re

  - die Linkliste von Burks ebenso illegal w�re wie ein Verweisen
    auf diese

  - Links auf zweifelhafte Websites, auch zivilrechtlich zweifelhafte,
    verboten sein sollten

  - und dass damit also die gesamte Diskussion �ber die betreffenden 
    Websites unm�glich wird und die Diskussion �ber die 
    Sperrverf�gungen nur noch eingeschr�nkt m�glich w�re.


Dies betrifft dann auch nicht nur das Strafrecht, sondern auch in den
verschiedensten Zusammenh�ngen das Zivilrecht, beispielsweise auch den
FTP-Explorer-Fall. 


Ich sehe das nicht so. Ich sage: Links sind erstmal neutral und es kommt auf
den Kontext an. Im Zweifelsfall f�r den Angeklagten, und ansonsten muss
gezeigt werden, dass die Links aus verwerflichen Gr�nden gesetzt bzw. die
URLs gepostet wurden.
Wer Links als Verbreitung oder Zug�nglichmachen ansieht, der mi�versteht die
Technik.

Oder anders gesagt: Es muss immer eine Pr�fung des Einzelfalls vorgenommen
werden.


Aber selbst wenn man einem Link per se eine Verbreitung und Zug�nglichmachung
unterstellt, kommt es auch wieder auf den Kontext drauf an:

Zur Dokumentation �ber das Zeitgeschehen [...] sowie zur Kunst w�re auch das
Verbreiten erlaubt. vgl. StGB �� 86(3) und 130/131


Ich habe keine f�r mich nachvollziehbare und sinnvolle Begr�ndung gelesen,
warum die Links, um dies es in der Verhandlung ging, �berfl�ssig sein sollen.
Weder in der alten noch in der neuen Doku noch bei FreedomFone. Das schlie�t
nat�rlich nicht aus, dass die alten Zensur-Seiten veraltet und nicht der
Weisheit letzter Schluss sind. Sonst w�ren sie ja immer noch von der
Startseite aus verlinkt. ;-)


Ciao
  Alvar

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