Hallo Liste, bez�glich der Diskussion hier �ber die Verhandlung m�chte ich mal ein paar Sachen zusammenfassen und klarstellen.
Einige der Zuschauer und einige der hier schreibenden waren wohl entt�uscht �ber mich. Wahrscheinlich haben sie gedacht: oh da kommt der Superheld und m�ht den b�sen bl�den Staatsanwalt nieder, legt eine Super-Show hin und kriegt einen Freispruch. Liebe Leute, vergesst das, so l�uft das nicht. Je h�her die Anspr�che desto tiefer der Fall. Und ich bin mir sicher, dass gerade diejenigen, die hier gro� herumseiern, es selbst auch nicht besser gemacht h�tten. Wart Ihr schon mal Angeklagt in einem Strafverfahren? Mit einer unfreundlich-kalten Richterin? Nat�rlich h�tte man das eine oder andere anders machen k�nnen, nat�rlich h�tten wir eine andere Taktik w�hlen k�nnen, nat�rlich habe ich einige Sachen gemacht/gesagt, die ungeschickt waren. Nat�rlich sind Fehler passiert. Wo passiert das nicht? Wem w�ren keine Fehler passiert? Und ebenso nat�rlich habt Ihr nur einen Teil der ganzen Geschichte mitbekommen: nahezu alle Punkte die Ihr kritisiert, wurden bereits im Vorverfahren angesprochen. Die erste Stellungnahme von Thomas Stadler gibt es auf der ODEM-Website zu lesen: <http://odem.org/aktuelles/stellungnahme.de.html> Und: ja, es ging bzw. geht um eine Grundsatzdiskussion. Sowohl dem Staatsanwalt als auch mir. Ihr habt ja mitbekommen: der Staatsanwalt will ein Grundsatzurteil (das war vorher nat�rlich nicht bekannt) und will bis zum OLG gehen. Und ich h�tte nichts anderes als einen Freispruch akzeptiert: auch keine Einstellung des Verfahrens wegen Geringf�gigkeit. Ansonsten ging es darum, m�glichst ruhig und ohne direkte Angriffe auf den Staatsanwalt auszukommen. Ich kann ja durchaus auch mal giftig und laut werden, wenn einer Mist erz�hlt -- nur das ist in so einer Situation nicht wirklich sinnvoll. Und es ging explizit darum, den Hintergrund von ODEM und der Projekte zu erl�utern. Ihr k�nnt Euch doch nicht allen ernstes beschweren, es sei kein Kontext da und gleichzeitig mir vorwerfen, dass ich genau diesen versucht habe darzustellen. Ich sehe es in der Zwischenzeit so: in der vorhandenen Personalkonstellation w�re es so oder so zu einer Verurteilung gekommen. Und ob das nun 60 oder 120 Tagess�tzte sind: nungut, darauf kommt es auch nicht mehr an, da ja die n�chste Instanz ruft ... Ihr vergesst auch, dass die Richterin letztlich in verfassungswidriger Weise ihren eigenen Kunstbegriff angewandt hat. Und dass sie, ohne jegliche Begr�ndung Links als Verbreiten und Zug�nglichmachen ansieht (hat in dem Zusammenhang jemand das W�rtchen "weil" geh�rt?). Und hiermit kommen wir auch schon zum n�chsten Punkt: Diejenigen unter Euch, die Links pauschal als potentiell strafbares Verbreiten und Zug�nglichmachen ansehen, m�ssen auch sagen dass ... - eine Antwort auf die Frage "Was soll denn konkret gesperrt werden" strafbar ist w�re - sich die Verantwortlichen des FITUG e.V. strafbar machen w�rden, da auf der Website bekannterma�en im Archiv die URLs verlinkt sind - das FITUG-Listen-Archiv umgehend ges�ubert werden m�sste - diejenigen, die die URLs in Newsgroups, Mailinglisten, Chats und Foren nennen, sich strafbar machen w�rden - die Frage "hallo, was haltet Ihr von ..." strafbar w�re - die Linkliste von Burks ebenso illegal w�re wie ein Verweisen auf diese - Links auf zweifelhafte Websites, auch zivilrechtlich zweifelhafte, verboten sein sollten - und dass damit also die gesamte Diskussion �ber die betreffenden Websites unm�glich wird und die Diskussion �ber die Sperrverf�gungen nur noch eingeschr�nkt m�glich w�re. Dies betrifft dann auch nicht nur das Strafrecht, sondern auch in den verschiedensten Zusammenh�ngen das Zivilrecht, beispielsweise auch den FTP-Explorer-Fall. Ich sehe das nicht so. Ich sage: Links sind erstmal neutral und es kommt auf den Kontext an. Im Zweifelsfall f�r den Angeklagten, und ansonsten muss gezeigt werden, dass die Links aus verwerflichen Gr�nden gesetzt bzw. die URLs gepostet wurden. Wer Links als Verbreitung oder Zug�nglichmachen ansieht, der mi�versteht die Technik. Oder anders gesagt: Es muss immer eine Pr�fung des Einzelfalls vorgenommen werden. Aber selbst wenn man einem Link per se eine Verbreitung und Zug�nglichmachung unterstellt, kommt es auch wieder auf den Kontext drauf an: Zur Dokumentation �ber das Zeitgeschehen [...] sowie zur Kunst w�re auch das Verbreiten erlaubt. vgl. StGB �� 86(3) und 130/131 Ich habe keine f�r mich nachvollziehbare und sinnvolle Begr�ndung gelesen, warum die Links, um dies es in der Verhandlung ging, �berfl�ssig sein sollen. Weder in der alten noch in der neuen Doku noch bei FreedomFone. Das schlie�t nat�rlich nicht aus, dass die alten Zensur-Seiten veraltet und nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Sonst w�ren sie ja immer noch von der Startseite aus verlinkt. ;-) Ciao Alvar
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