Florian Laws schrieb: > Ich denke, man kann die Verantwortung f�r die verlinkten Inhalte (soweit > zum Zeitpunkt der Linksetzung bekannt) nicht strikt darauf beschr�nken, > dass es nur um genau die Inhalte geht, die in dem Dokument stehen, auf > das der Link zeigt. [...]
Ack, auch zu den folgenden Abs�tzen. > Ein Problem ist dann jedoch die Frage, in wie weit es dem Linksetzenden > zugemutet werden kann, sich durch die Struktur der verlinkten Website zu > w�hlen, um zu pr�fen, ob auf der 1000sten Unterseite vielleicht strafbare > Inhalte versteckt sind. Das ist dann eine Frage des Vorsatzes. Wenn er es nicht gewusst hat (und auch nicht billigend in Kauf genommen), dann ist er raus. > 2) Links als Literaturverweis oder "Zug�nglichmachung" > > Zweifellos ist die Entsprechung eines Literaturverweises im WWW > der Hyperlink, aber ich denke, ein Link im WWW geht in seiner Funktion > �ber den blo�en Literaturverweis hinaus, eben weil man so sch�n einfach > darauf klicken kann, und dann beinahe sofort das referenzierte Dokument > angezeigt wird. Ja, das ist ein wesentlicher Punkt. Wenn ich aber eine blo�e textuelle URL vergleiche mit einer durch entsprechende Tags "aktivierten" solchen, halte ich den Unterschied f�r zu marginal, um f�r die rechtliche Bewertung relevant zu sein; denn ich kann die URL auch kopieren (c&p) oder schlicht abtippen. Der richtige Vergleich w�re IMHO insofern nicht "Literaturverweis/Fu�note auf Papier contra Link in einem Hypertext-Dokument", sondern "textuelle URL contra Link". Das kann man allerdings sicherlich auch anders sehen, wenngleich ich meine Ansicht f�r die richtigere halte. :) -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
