Florian Laws schrieb:

>   Ich denke, man kann die Verantwortung f�r die verlinkten Inhalte (soweit
>   zum Zeitpunkt der Linksetzung bekannt) nicht strikt darauf beschr�nken,
>   dass es nur um genau die Inhalte geht, die in dem Dokument stehen, auf
>   das der Link zeigt. [...]

Ack, auch zu den folgenden Abs�tzen.

>   Ein Problem ist dann jedoch die Frage, in wie weit es dem Linksetzenden 
>   zugemutet werden kann, sich durch die Struktur der verlinkten Website zu 
>   w�hlen, um zu pr�fen, ob auf der 1000sten Unterseite vielleicht strafbare 
>   Inhalte versteckt sind.

Das ist dann eine Frage des Vorsatzes. Wenn er es nicht gewusst hat
(und auch nicht billigend in Kauf genommen), dann ist er raus.

> 2) Links als Literaturverweis oder "Zug�nglichmachung"
>
>   Zweifellos ist die Entsprechung eines Literaturverweises im WWW 
>   der Hyperlink, aber ich denke, ein Link im WWW geht in seiner Funktion
>   �ber den blo�en Literaturverweis hinaus, eben weil man so sch�n einfach
>   darauf klicken kann, und dann beinahe sofort das referenzierte Dokument
>   angezeigt wird.

Ja, das ist ein wesentlicher Punkt.

Wenn ich aber eine blo�e textuelle URL vergleiche mit einer durch
entsprechende Tags "aktivierten" solchen, halte ich den Unterschied
f�r zu marginal, um f�r die rechtliche Bewertung relevant zu sein;
denn ich kann die URL auch kopieren (c&p) oder schlicht abtippen. Der
richtige Vergleich w�re IMHO insofern nicht "Literaturverweis/Fu�note
auf Papier contra Link in einem Hypertext-Dokument", sondern
"textuelle URL contra Link".

Das kann man allerdings sicherlich auch anders sehen, wenngleich ich
meine Ansicht f�r die richtigere halte. :)

-thh


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