On Tue, Oct 12, 2004 at 07:41:55AM +0200, Florian Weimer wrote:
> * Florian Laws:
 
> > Und damit nicht nur als URI ein Dokument identifizieren (so wie ein
> > Literatur- verweis), sondern gleichzeitig als URL einen Zugriffspfad

Ein Literaturverweis liefert auch explizit alle Informationen,
um sich das Dokument zu besorgen. Das ist der Sinn eines
Literaturverweis und nicht reine Identifikation. Wozu mu�
man sonst den Verlag mit Adresse angeben?

> > mitliefern, uud der Zugriffspfad das ist, was von Staatsanwalt und
> > Richter als "das ist eine Zug�nglichmachung" ausgelegt wird?
> 
> Und einige Techniker behaupten sehr lautstark, die Verschr�nkung von
> Zugriffspfad und Name sei unvermeidbar -- und unternehmen auch nichts,
> dies zu �ndern, selbst wenn dies w�nschenswert w�re.

Da� sich URIs (z.b. Content-Hashs) nicht durchsetzen ist
weniger der Unwille der Techniker, sondern liegt vor allem
darin, da� die Content-Anbieter die Kontrolle �ber die
Verbreitung des Dokuments behalten wollen. Denn solange
der Zugriffspfad im Namen festgeschrieben ist, und der
Zugriffspfad auf einem von den Content-Anbietern
kontrollierten St�ck Technik endet, haben diese die volle
Kontrolle �ber die Verbreitung des Dokuments. Die
Content-Anbieter haben deshalb beim WWW viel mehr
Kontrolle �ber die Verbreitung als bei Print-Medien.

Das Gegenmodell sind P2P Netze. Da werden die Dokumente
nicht durch URLs referenziert, sondern z.B. durch
Content-Hashs, und der urspr�ngliche Anbieter verliert
komplett die Kontrolle �ber die Verbreitung.

Deshalb ist ein Untergang des Netzes nicht zu bef�rchten,
selbst wenn URLs als Zug�nglichmachung eingestuft w�rden.
Es w�rde nur den �bergang zu Zensur-resistenteren Strukturen
beschleunigen.

Gru�,
Martin


-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.

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