* Hanno Wagner:

> Ist so etwas �berhaupt rechtlich haltbar? Was kann der
> Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt
> oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine "Unterlassung" schickt?

ITYM "Abmahnung mit strafbarer Unterlassungserkl�rung". Ich glaube,
da� beantwortet auch Deine Frage, oder? Wenn man diese ignoriert, wird
man ggf. mit Anwaltskosten usw. konfrontiert sein. Wie das ausgehen
wird, ist eher fraglich.

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