* Hanno Wagner: > Ist so etwas �berhaupt rechtlich haltbar? Was kann der > Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt > oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine "Unterlassung" schickt?
ITYM "Abmahnung mit strafbarer Unterlassungserkl�rung". Ich glaube, da� beantwortet auch Deine Frage, oder? Wenn man diese ignoriert, wird man ggf. mit Anwaltskosten usw. konfrontiert sein. Wie das ausgehen wird, ist eher fraglich. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
