"Hanno 'Rince' Wagner" schrieb: > Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die > nachfolgenden Regeln einhalten:
Einer Erlaubnis mu� es daf�r erstmal bed�rfen. Ich w��te hier nicht, woher. > Der Hyperlink kann auf die Startseite www.xxxxxxx.xxxxxx.xxx oder auf eine > einzelne Webseite [..] gesetzt werden. Der Vertragspartner ist > verpflichtet die jeweilige Seite vollst�ndig neu zu laden, ohne dass > die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird. Sog. "deep links" (wer denkt sich so d�mliche Bezeichnungen eigentlich aus?) sind nach der BGH-Rechtsprechung zul�ssig; das "Framing" einer fremden Seite ohne weiteres nicht. > Ist so etwas �berhaupt rechtlich haltbar? Was kann der > Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt > oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine "Unterlassung" schickt? Naja, drohen und klagen kann er immer. Erfolg haben wird er eher nicht. -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
