Am 11 Jan 2005, um 11:17 hat Florian Weimer geschrieben: > * Hanno Wagner: > > > Ist so etwas �berhaupt rechtlich haltbar? Was kann der > > Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt > > oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine "Unterlassung" schickt? > > ITYM "Abmahnung mit strafbarer Unterlassungserkl�rung". Ich glaube, da� > beantwortet auch Deine Frage, oder? Wenn man diese ignoriert, wird man > ggf. mit Anwaltskosten usw. konfrontiert sein. Wie das ausgehen wird, > ist eher fraglich.
Spaetestens seit der Paperboy Entscheidung des BGH duerfte die Sache doch klar sein. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
