Florian Faber <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: >Martin Schulze wrote: > >> Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der schon frueher straffaellig >> geworden und bei bestimmten Verbrechen werden DNS-Proben genommen und >> lange aufbewahrt: Mord, Totschlag, Vergewaltigung. Hmm, oder bei allen >> verurteilten Verbrechen? > >In Hessen wurde die DNS-Probe bei einem Dieseldiebstahl archiviert. > >http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=620706&firmaid=43648&keygroup=
*m���p* Man mu� hier zwischen drei Dingen unterscheiden: Das erste sind Untersuchung an aufgefundenem Spurenmaterial (hier: die Spuren an dem Handschuh, den man am Dieseltank gefunden hatte sowie jene an der Wollm�tze). Dies ist nach � 81e Abs. 2 StPO zul�ssig, bedarf aber ebenfalls einer richtlicher Anordnung, � 81f StPO. Das zweite ist die Untersuchung von K�rperzellen, die einem Beschuldigten entnommen werden, um einen Abgleich mit bereits vorhandenen Spuren zu vergleichen. Das richtet sich nach � 81e Abs. 1 StPO. Auch hierf�r ist ein richterlicher Beschlu� nach � 81f notwendig. Schlie�lich gibt es noch eine Untersuchung, die an einem Beschuldigten im Strafverfahren zu dem Zweck einer DNA-Identit�tsfeststellung in _k�nftigen_ Verfahren durchgef�hrt wird - das ist nur unter den besonderen Voraussetzungen des � 81g StPO zul�ssig und bedarf eines im Vergleich zu � 81f nochmal eingehender begr�ndeten richterlichen Beschlusses. -ut -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
