> Im Patentrecht geht es nicht ums Programmieren, sondern ums Erfinden. das > Erfinden kann am Schreibtisch mit Papier & Bleistift, unter der Dusche, im > Auto oder aber beispielsweise auch beim Programmieren passieren.
Das Erfinden im Sinne des Patentrechtes sollte im wesentlichen bei Versuchen im Labor passieren. Ein unter der Dusche erhaltener Gedankenblitz, den man dann sogleich als Anspruch formulieren kann, sollte nicht patentwuerdig sein. Genau das kommt aber heraus, wenn man die Ausweitung von der angewandten Naturwissenschaft zum Abstrakten hin zulaesst. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
