* Kurt Jaeger: > Klar ist eine andere denkbar, man kann die Schnittstelle zwischen > dem SW-Teil und dem HW-Teil beispielsweise definieren und sagen: Der > HW-Teil ist patentierbar, der SW-Teil nicht. > > Messgroessen fuer den Uebergang koennten Komplexitaetsmasse > sein (ein Fachbegriff der Informatik) oder Leistung (als > Fachbegriff der Physik).
Man kann auch reine Software soweit privilegieren, daß sie an sich keine Verletzung begründen kann. Der vielbeschworene Ambivalenzbereich spielt damit für den Universalrechner, bei dem Software und Hardware getrennt vertrieben werden, keine Rolle mehr. Auf der anderen Seite können sich Appliance-Hersteller wie Nokia weiterhin an ihren ergötzen. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
