On Sat, 9 Jul 2005, PILCH Hartmut wrote: > > Im Patentrecht geht es nicht ums Programmieren, sondern ums Erfinden. das > > Erfinden kann am Schreibtisch mit Papier & Bleistift, unter der Dusche, im > > Auto oder aber beispielsweise auch beim Programmieren passieren. > > Das Erfinden im Sinne des Patentrechtes sollte im wesentlichen bei > Versuchen im Labor passieren. Ein unter der Dusche erhaltener > Gedankenblitz, den man dann sogleich als Anspruch formulieren kann, > sollte nicht patentwuerdig sein.
Dem Gedankenblitz ist zumeist intensive Beschaeftigung mit dem Gegenstand vorausgegangen. Wo der Gedankenblitz dann einschlagt, ist ziemlich egal. Meine letzte "groessere" Idee (nun, wohl nicht ganz patentfaehig..) kam mir beim Lesen von Updikes neuestem Roman, wo der Hauptheld bereits sehr frueh begann, sich mit Computern zu beschaeftigen, und unter anderem ziemlich abstrakt ueber fruehe, 60er Jahre-Phantasien der Visualisierung redet. Ich denke, es ist nicht selten so, dass eine Erfindung ein Denken "neben der Schiene" erfordert, sicher sind nicht wenige Ideen abseits des Labors entstanden, in dem man selten gewohnte Gleise verlaesst. Updikes Held bedauert uebrigens spaeter, nicht mehr jung und unvorbelastet genug zu sein, um wirklich neue Ideen zu haben. Gruss Peter -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
