> > Du solltest als (Mit)werfer der Ambivalenzbereich-Nebelkerze mit > > dieser Kritik etwas zurückhaltender sein. Entweder hast Du das damals > > selbst nicht verstanden, oder Du hast gezielt Desinformation > > betrieben. > > Na, na! Ach so, ich vergass: Alles was Euch nicht in den Kram passt, wird als > "Nebelkerze" gelabelt ...
Begruendungen dafuer, warum deine "Ambivalenzbereich"-Erklaerung eine Nebelkerze ist, wurden auf dieser Liste in den letzten Tagen und Jahren schon oefter geliefert. Kurze Rekapitulation: die Anspruchssprache, mit der die Patentfachleute (Pruefer, Richter, Anwaelte etc) arbeiten, ist, bei korrekter Handhabung wie in den 70/80er und z.T. 90/00er Jahren tausendfach an Beispielen bewaehrt, sehr wohl in der Lage, die Einheit zwischen Erfundenem und Geschuetztem so zu wahren, dass kein Ambivalenzbereich entsteht. In Anspruchssprache formulierte Computerprogramme (CII) sind leicht von weitem zu erkennen, und wer den Pruefer hintergehen will, indem er etwa nicht ein informatisches Konstrukt sondern einen Verdrahtungskonstruktion beansprucht, bekommt auch nur, sofern er ueberhaupt Erfolg hat, ein Patent, das die Arbeit eines Programmierers nicht erfasst. Du hast hier (und im Lutterbeck-Horns-Gehring-Gutachten 2000 http://swpat.ffii.org/papiere/luhoge00/) ein Problem konstruiert, das in der Praxis nicht existiert. Selbst in dem Moment, wo fuehrende Kraefte im Patentwesen nach Ausreden fuer die Erteilung von Softwarepatenten zu suchen begannen, griffen sie selten zur "Ambivalenzbereich"-Theorie oder vergleichbarem. Auch hierin ich eher eine von AHH gepraegte, zum Konsum durch Aussenseiter konzipierte "Mindermeinung". -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
