Thomas Stadler <[EMAIL PROTECTED]> writes:

>> Das Fortschrittsbalken-Patent war also illegal und sollte es auch
>> bleiben? Weiß das EPA das?
>
> Die Richtlinie, die die grundsätzliche Nichtpatentierbarkeit von
> Software festgeschrieben hätte, wurde gerade abgelehnt. Damit wurde
> auch der Weg dafür geebnet, dass das EPA seine in Teilen fragwürdige
> Praxis fortsetzen kann.

Wie sieht es hier eigentlich mit dem Rechtsschutz aus? Wer kann auf
welchem Rechtsweg mit welcher Klageart die Erteilung eines Patents
durch das EPA gerichtlich überprüfen lassen?

Danke!
Jürgen.


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