On Sat, 9 Jul 2005, Axel H Horns wrote: > Einfach so mal eben "Garbage Collection" zu machen, waere grundgesetzwidrig, > da die Eigentumsgarantie verletzend. Ein Nichtigkeitsverfahren zu eroeffnen, > steht jedermann frei.
Ich denke, es gibt ein gewisses gesamtgesellschaftliches Interesse, vor Trivialpatenten geschuetzt zu sein, angesichts der Kosten, die so ein Nichtigkeitsverfahren zu eroeffnen, koennte ich mir vorstellen, dass die "schwaechere" Seite finanzielle und personelle Unterstuetzung bekommt, wie das z.B. im Arbeitsrecht, wo in der Regel der Arbeitnehmer der materiell schwaechere ist, unterstuetzt wird. Gruss Peter -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
