ja hallo erstmal,... Am Montag, 6. März 2006 23:09 schrieb Florian Weimer: > * Thomas Stadler: > > Zwischen dem was sich das BVerfG da so vorzustellen scheint und dem was > > praktiziert wird, liegen Welten. > > Und das nur im privaten Bereich. Bei Durchsuchungen bei Unternehmen > wird das exakt so gehandhabt, wie das BVerfG es beschrieb.
Bedingt. Ich sehe hier auch ein Problem besonders bei Freiberuflern. Hier kann selbst das Anschwärzen zum Problem werden, wenn ein Konkurennt im entscheidenen Moment der Behörde in grün / blau schlimmes bewirken. Die Prozesse, die zu führen sind, bis der Freiberufler bewiesen, dass er die Geräte zur Sicherung seines Lebensunterhalts braucht, können sich ziehen... Was mich bei dem ganzen kram interessiert, ist wie weit deutsche Ermittlungshörden überhaupt mit der Forensic sind. Gerade im Unix / Linux Bereich gibt es viele wirksame Verschlüsselungen (z.B. loop-aes) die es den Behörden ziemlich schwer machen würden. (Oder wird dann der Prozess verschleppt, bist der Cipher obsolete wird und distributed / mit einem Quantencomputer über eine Hand voll Nächte geknackt wird?) Keep smiling yanosz -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
