* Jens Wahnes: > Wenn man diese abstrakte Überlegung wieder zurück in die Praxis > überträgt, dann heißt das also, wenn man IMAP verwendet und die Mails > somit stets auf dem Server des Providers liegen, dann kann von den > Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten entweder (a) gar nicht, weil > durch das Fernmeldegeheimnis geschützt oder (b) jederzeit, weil nicht > im Bereich des Fernmeldegeheimnisses liegend, zugegriffen werden. Da > Möglichkeit (a) wenig plausibel erscheint, bleibt somit eigentlich nur > (b) übrig.
Besteht nicht immer die Möglichkeit, den IMAP-Server als Tatmittel einzuziehen? (Ich habe leider gerade keine StPO zur Hand.) > Ich komme damit zum Schluß, daß eigentlich doch nur Alternative (a) > zutreffen kann und Mails auf dem Server des Providers somit tabu sind. > Habe ich etwas übersehen? Es wäre auch denkbar, daß ein Zugriff nur über Schnittstellen möglich ist, die auch dem Endbenutzer zur Verfügung stünden. Danach gelten Nachrichten als tabu, sofern sie für den Endnutzer nicht mehr abrufbar sind. Allerdings ist dieser Ansatz (der, siehe Betreff, ja auch vom BVerfG vorgegeben wurde) kaum zufriedenstellend. Er deckt sich im Unternehmensbereich aber durchaus mit der Praxis, weil ja i.d.R. kein Rückgriff auf Sicherungskopien erfolgt, oder Datenbanken-Innereien auseinandergenommen werden. Ob der Maximalzugriff, wie er im privaten Bereich regelmäßig praktiziert wird, und die Analyse ohne Eingriffsmöglichkeit des Betroffenen (!) wirklich sein muß, halte ich aber genauso für zweifelhaft. Denkbar wäre z.B., daß eine Analyse nur im Beisein eines vom Betroffenen benannten Sachverständigen erfolgt und die Verwertung von Zufallsfunden auf Katalogstraftaten beschränkt wird (und im Katalog stehen bitteschön keine UrhG-Verstöße). > Denkt man das ganze noch etwas weiter, wäre in dem genannten Fall somit > keine Beschlagnahmung der E-Mail-Korrespondenz möglich. Tritt in diese > Lücke dann möglicherweise einfach die E-Mail-Überwachung nach §110 TKG? Zumindest an die Header-Daten kommst Du über §§100 g,h StPO heran, denke ich. In der Praxis wohl auch an die Nutzdaten. 8-/ Hier kommt man wohl nur mit Praxiserfahrung weiter, da das alles so widersprüchlich geregelt ist und den Normen nach alles von "darf man nicht" bis zu "muß man" drin ist. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
