Am 6 Mar 2006, um 22:02 hat Florian Weimer geschrieben:
> > > >> Die Schlussfolgerungen des BVerfG sind offenbar von der Vorstellung > >> gepraegt, dass bereits beim Empfaenger zugestellte Briefe, die dieser > >> in seinem Schrank aufbewahrt, nicht mehr dem Briefgeheimnis > >> unterliegen. Diese Ueberlegung hat man dann 1:1 auf E-Mails > >> etc.uebertragen. > > > > Richtigerweise, ja. > > Ich denke, daß schon durch die Möglichkeit zur zuverlässigen, > wahlweisen Vernichtung der Korrespondenz ein deutlicher Unterschied > besteht. Das meine ich auch. Gerade wenn man wie das BVerfG ganz explizit ausfuehrt, dass der spezielle Schutz des Fernmeldegeheimnisses darin besteht, einen Ausgleich für den technisch bedingten Verlust an Beherrschbarkeit der Privatssphaere zu schaffen, haette man sich die Unterschiede zwischen Snail-Mail/Sprachtelefonie und Internet- Kommunikation mal ganz genau zu Gemuete fuehren muessen. Die Ueberlegung, dass man notfalls immer noch die Festplatte physikalisch zerstoeren kann, halte ich fuer wenig hilfreich. Das Zerreisen oder Verbrennen eines Briefes kann jeder Trottel bewerkstelligen. Dadurch entsteht auch kein weiterreichender Schaden. Bei der Sprachtelefonie findet erst gar keine Fixierung des Inhalts statt. Demgegenueber ist eine Loeschung von E-Mails von einer Festplatte und zwar so, dass sie nicht wiederhergestellt werden koennen, mit Windows-Bordmitteln nicht zuverlaessig moeglich. Die Technik bedingt also auch hier einen Verlust der Beherrschbarkeit und Kontrolle durch den Einzelnen. Dies muss zumindest zu der Ueberlegung Anlass geben ob dieser gegenueber klassischen Komunikationsformen erhoehte Kontrollverlust nicht doch eine Einbeziehung in den Schutzbereich von Art. 10 GG gebietet. Diese Ueberlegung hat das BVerfG aber so gar nicht angestellt, sondern im Ergebnis gesagt, dass die Kontrollmoeglichkeit des Empfaengers erhalten bleibt, weil er ja notfalls die Festplatte zertrampeln kann. Den Vorschlag des Endgeraet nach jedem einzelnen Kommunikationsvorgang zu zerstoeren, kann ich nicht wirklich ernst nehmen. Wenn das die einzige sichere Beherrschungsmoeglichkeit des Empfaengers ist, dann sollte er es vielleicht lieber mit einer Trommel versuchen. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.haftung-im-internet.de _____________________ Rechtsanwaelte AFS http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
