Hallo! Jens Benecke <[EMAIL PROTECTED]> schrieb: [...] > Die QPL-Version erlaubt dir ZUS�TZLICH deine Software kommerziell zu > verbreiten, was die GPL NICHT erlaubt. Dann wollen die Trolls aber von > deinem Reibach ein St�ck abhaben.
Dieser Satz von dir ist missverst�ndlich. Die GPL verbietet dir
mitnichten eine kommerzielle Nutzung der Programme (sonst g�be es keine
Distributoren) sondern nur die Weiterverteilung (nicht die Nutzung im
eigenen Betrieb o.�.) von GPL-Code in Programmen die dann nicht der GPL
unterstehen.
Aus der GPL:
[...]
Paragraph 2.
(a)
Sie m�ssen die ver�nderten Dateien mit einem auff�lligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
Datum jeder �nderung hinweist.
(b)
Sie m�ssen daf�r sorgen, da� jede von Ihnen verbreitete oder
ver�ffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegen�ber als Ganzes
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgeb�hren zur
Verf�gung gestellt wird.
[...]
Wurde aus diesen Gr�nden nicht die LGPL entwickelt?
www.gnu.org/copyleft
Ciao,
Steve
--
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GnuPG-key at www.cargal.org/interact/keys/Publotuskey.asc
"Let do what thou wilt be the whole of the law!" A.C.
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