Hallo!

Jens Benecke <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
[...]
> Die QPL-Version erlaubt dir ZUS�TZLICH deine Software kommerziell zu
> verbreiten, was die GPL NICHT erlaubt. Dann wollen die Trolls aber von
> deinem Reibach ein St�ck abhaben.

Dieser Satz von dir ist missverst�ndlich. Die GPL verbietet dir
mitnichten eine kommerzielle Nutzung der Programme (sonst g�be es keine
Distributoren) sondern nur die Weiterverteilung (nicht die Nutzung im
eigenen Betrieb o.�.) von GPL-Code in Programmen die dann nicht der GPL
unterstehen.

Aus der GPL:

[...]

Paragraph 2.

(a)

Sie m�ssen die ver�nderten Dateien mit einem auff�lligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
Datum jeder �nderung hinweist.

(b)
Sie m�ssen daf�r sorgen, da� jede von Ihnen verbreitete oder
ver�ffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegen�ber als Ganzes
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgeb�hren zur
Verf�gung gestellt wird.
[...]
            

Wurde aus diesen Gr�nden nicht die LGPL entwickelt?


www.gnu.org/copyleft


Ciao,

Steve
-- 
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GnuPG-key at www.cargal.org/interact/keys/Publotuskey.asc
"Let do what thou wilt be the whole of the law!" A.C.
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