Hallo J�rg, Am Sonntag, 20. Februar 2005 19:23 schrieb J�rg Schmidt: > Hallo, > Hallo Andreas, > > Andreas Mantke schrieb: > > Es > > sollte nur ein Hinweis sein, da� eine rechtliche Struktur in > > der Form einer juristischen Person regelm��ig Vorteile > > gegen�ber einer BGB-Gesellschaft hat. > > Ja, da bin ich im Prinzip Deiner Meinung. > Es w�re doch dann aber ganz simpel wenn wir eine Juristische > Person h�tten die verbindlich erkl�rt das sie f�r alles haftet > was durch die beschriebene Art der Abstimmung passiert. W�re das > kein Weg? Mir scheint das sollte m�glich sein.
wenn Du noch einen Verein gr�nden willst, dann nur zu ;-) Ich denke, wir brauchen keine weitere juristische Person. Sch�nen Abend Andreas -- ## Content Developer OpenOffice.org: lang/DE ## Freie Office-Suite f�r Linux, Mac, Windows, Solaris ## http://de.openoffice.org ## Meine Seite http://www.amantke.de --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
