Hallo J�rg,

Am Sonntag, 20. Februar 2005 19:23 schrieb J�rg Schmidt:
> Hallo,
> Hallo Andreas,
>
> Andreas Mantke schrieb:
> > Es
> > sollte nur ein Hinweis sein, da� eine rechtliche Struktur in
> > der Form einer juristischen Person regelm��ig Vorteile
> > gegen�ber einer BGB-Gesellschaft hat.
>
> Ja, da bin ich im Prinzip Deiner Meinung.
> Es w�re doch dann aber ganz simpel wenn wir eine Juristische
> Person h�tten die verbindlich erkl�rt das sie f�r alles haftet
> was durch die beschriebene Art der Abstimmung passiert. W�re das
> kein Weg? Mir scheint das sollte m�glich sein.

wenn Du noch einen Verein gr�nden willst, dann nur zu ;-)
Ich denke, wir brauchen keine weitere juristische Person.

Sch�nen Abend
Andreas
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