Hallo Thomas!
Erstmal Danke f�r deine Erkl�rungen.
Am 22.02.2005 21:46 schrieb Thomas Krumbein:
> Hey Mattias,
Das �ben wir noch mal. ;-) Aber immerhin ist mir diese Schreibweise in
den vergangenen Jahren noch nicht angeboten worden. ;-)
> Man kann alles streichen - nicht einfach, aber die Mitgliederversammlung
> kann eine Satzungs�nderung beschliessen.
> Nat�rlich sind da manche Sachen am Anfang vielleicht �berdimensioniert,
> aber besser ale Eventualit�ten abdecken, als sp�ter handlungsunf�hig zu
> sein.
In dieser Richtung hatte ich mir das schon gedacht, aber ...
> Eine Gesch�ftsf�hrung wird sp�testens dann notwendig, wenn es sehr viele
> Mitglieder sind, die Verwaltungsaufgaben �berhand nehmen und von den
> Mitgliedern nicht mehr ehrenamtlich erledigt werden k�nnen. Das ist
> einfach Erfahrung.
.. was ist "sehr viele"? Eine Gesch�ftsf�hrung bindet auch (finanzielle)
Mittel. Ein Gesch�ftsf�hrer tritt auch nach au�en als Vertreter auf,
obwohl er noch nicht mal Mitglied des Vereins ist (sein mu�). Falls
wirklich nur Verwaltungsaufgaben im Sinne einer "Verwaltung" (ich
�bersetze das mal mit "B�roarbeiten") gemeint ist, dann sollte das auch
so beschrieben werden. Im Falle eines "Gesch�ftsf�hrers" sollte dieser
IMHO schon Mitglied und gew�hltes Vorstandsmitglied sein.
(Ja, ich kenne ein konkretes Beispiel, bei dem die derzeitige Satzung in
Bezug auf eine externe Gesch�ftsf�hrung sinnvoll ist: ein
Arbeitgeberverein. Da sind die Vorstandsmitglieder selbst Inhaber oder
Gesch�ftsf�hrer von Unternehmen. Dieser Verein dient den *pers�nlichen*
Interessen der Mitglieder. Die Vorstandsmitglieder haben nur sehr
bedingt zeit - also mu� es eine Gesch�ftsf�hrung geben, die von den
Mitgliedern bezahlt wird. Aber hier hat das Bezahlen einer
Gesch�ftsf�hrung f�r die Mitglieder einen Mehrwert in der Existenz des
Vereins. Und hier ist der Gesch�ftsf�hrer die anerkannte Person f�r die
Au�enkontakte - und das so ziemlich unabh�ngig vom aktuellen Vorstand.)
Ein "Gesch�ftsf�hrer" ist in meinen Augen dann sinnvoll, wenn der
Vereinszweck eine "Innenwirkung" ist, d. h. die Vereinsmitglieder
"profitieren" durch ihre Mitgliedschaft - wobei das nicht zwingend ein
finanzieller Profit sein mu�. Dann ist der Gesch�ftsf�hrer *das*
Bindeglied zur Au�enwelt.
In meiner Auffassung ist aber unser Vereinszweck eine "Au�enwirkung" -
eben die angestrebte Gemeinn�tzigkeit. Und diese kann ich irgendwie
nicht mit einem _eingesetzten_ Gesch�ftsf�hrer in Einklang bringen.
Ich bin Mitglied in diesem Verein, da ich mich selbst einbringen m�chte.
Ja, vielleicht kann ich durch die Arbeit im Verein auch Nutzen f�r mich
daraus ziehen - aber als Nebeneffekt, eben durch "Mitarbeit", "sich
einbringen" oder wie auch immer; aber keinesfalls durch die blo�e
Mitgliedschaft. Vielleicht bin ich auch blo� ein Idealist ...
> Die Mitgliederversammlung kann schliesslich den Vorstand abw�hlen - und
> damit auch die Verwebung des Projektes mit dem Verein aufweischen (h�h:
> 200 MS Mitarbeiter treten dem Verein bei und w�hlen Bill Gates als
> Vorstand....). Da kann ein solcher Aufsichtsrat Wunder wirken...
> Auch nicht ganz. Denn die Mitgliederversammlung kann auch die
> Abschaffung des Aufsichtsrates beschliessen. Das zum Beispiel kann sonst
> keiner.
200 MS-Mitarbeiter werden Mitglied des Vereins, beschlie�en die
Abschaffung des Aufsichtsrates und w�hlen Bill Gates zum
Vorstandsvorsitzenden.
Und nun?
> Ist Erfahrung.
Eben.
Gr��e
Mathias
--
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