Hi,
Martin Bayer schrieb:
Ich werde sonst nicht so deutlich, aber deine Behauptungen sind in jeder
Beziehung vollkommen falsch.
Sagst du.
Was du auch hättest wissen können, wenn du die
Güte gehabt hättest, die Diskussionsbeiträge, auf die du antwortest, vor
dem Verfassen deiner Antwort zu lesen und zu verstehen. Ich bin nicht
bereit eine ernsthafte Diskussion auf dieser Grundlage zu führen
ich genauso wenig.
und weise
deshalb noch einmal auf die Zusammenstellung der Problematik unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte hin.
Die davon ausgeht, dass bereits eine Windows-Titelleiste ein
schützenswertes Werk darstellt. Zeig mir bitte den Gesetzestext, der das
belegt.
Ob diese Meinung als Zusammenfassung einer Diskussion bei Wikipedia
vertreten wird oder nicht finde ich nicht wirklich relevant.
Mehr kann ich zu diesem Thema nicht sagen, ohne mich zu wiederholen.
Das einzige, was mir fehlt ist der Nachweis für die Schutzfähigkeit der
Windows-Titelleiste.
André
PS.: Darf ich als softwarehersteller eigentlich meinen Kunden erlauben,
Screenshots meines Programmes anzufertigen? Ich entwickel nur unter Windows.
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