Hi,

da die Antwort von MS (Privatkundenbetreuung) jetzt eingetrudelt ist, hier das Ergebnis.

Zitat:
Hinsichtlich der Erstellung von Screenshots eigener Software, die unter Windows betrieben wird, gelten gleiche Bedingungen, wie auf der Urheberrechtsseite veröffentlicht. Die von Ihnen beschriebenen Elemente gehören zum Betriebssystem.
(beschriebene Elemente waren mindestens Titelleiste des Programmes, Fensterrahmen, ggf. Bildlaufleisten, Standard-Dialogelemente wie OK-Button)

Insofern ist die Stellungname seitens MS klar.
Weiteres Zitat:

Jedoch ist der Rahmen, in dem Sie diese Screenshots verwenden möchten, völlig legitim. Sofern Sie in Ihrer Dokumentation klarstellen, dass der Betrieb dieses Programms unter Windows XP / Windows 2000 etc stattfindet, brauchen Sie sich über Urheberrechtsverletzungen keine Sorgen machen.
Finde ich jetzt etwas verwirrend, da ich explizit angefragt habe, ob ich Dritten Rechte zur Erstellung und Nachbearbeitung von Screenshots gewähren kann. Da das ganze natürlich eine unverbindliche Auskunft ist, dürfte das Risiko, dass MS Rechte geltend machen kann, höher zu bewerten sein, als der Kommentar, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche.

Jetzt wäre die Frage, wie wir damit umgehen und wo wir das dokumentieren.
Das führt im Endeffekt wohl doch zu einer Rgelung, dass unter MS-Windows erstellte Screenshots nicht "weiterlizensiert" werden dürfen. Das macht in Zukunft nen haufen Arbeit ...

Für einige Dokumente ist es aber wirklich kritisch .. insbesondere für das Installationshandbuch. (Es müsste dann die Installation unter Windows komplett ohne Screenshots beschrieben werden.)

Diese Diskussion würde ich aber gerne an andere abgeben.

André

PS.: Ich kann die Info auch an die internat. Listen weiterleiten ... wäre aber nicht schlecht, wenn das jemand tut, der dort (documentation und authors) häufiger aktiv ist.

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