michael wrote: > >> Im Gegensatz zur GPL dürfen alle Programme, welche die LGPL-lizenzierte > >> Software nur extern benutzen, zum Beispiel als DLL-Dateien, ihre eigene > >> Lizenz behalten. ... Soll die unter der LGPL lizenzierte Software > >> dagegen fest in ein anderes Programm eingebunden werden, muss auch das > >> andere Programm unter der LGPL bzw. einer kompatiblen Lizenz stehen." > >> > > > > nein, wie Du auch Martins Klarstellung nochmal entnehmen kannst. OOo > > & SO bin"ar identische libs -> SO-Spezifika nur in separaten > > Komponenten -> nach LGPL gestattet. Insofern steht meine Frage > > nachwievor im Raume. > > > > Nein, wenn ich OOo nähme (und SUN nimmt wesentliche Teile von OOo für > StarOffice) dann muss ich meine Distribution, sagen wir einmal > beispielsweise FreeOffice, unter die LGPL oder eine kompatible Lizenz > stellen, darf also beispielsweise keine 3-Klausel-BSD-Lizenz stellen. > Erst recht darf ich keine proprietäre Lizenz wählen. > Quatsch. §§4 & 5 in http://www.gnu.org/copyleft/lesser.html
Das ist genau das, was SO laut Martin macht. > Du musst mir das nicht glauben; Du kannst auch Rene fragen ;-). > Ich glaub's Dir nicht; Rene, was sagst Du? ;) Viele Gr"usse, -- Thorsten --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [email protected] For additional commands, e-mail: [email protected]
