michael wrote:
> >> Im Gegensatz zur GPL dürfen alle Programme, welche die LGPL-lizenzierte
> >> Software nur extern benutzen, zum Beispiel als DLL-Dateien, ihre eigene
> >> Lizenz behalten. ... Soll die unter der LGPL lizenzierte Software
> >> dagegen fest in ein anderes Programm eingebunden werden, muss auch das
> >> andere Programm unter der LGPL bzw. einer kompatiblen Lizenz stehen."
> >>
> > 
> > nein, wie Du auch Martins Klarstellung nochmal entnehmen kannst. OOo
> > & SO bin"ar identische libs -> SO-Spezifika nur in separaten
> > Komponenten -> nach LGPL gestattet. Insofern steht meine Frage
> > nachwievor im Raume.
> >
> 
> Nein, wenn ich OOo nähme (und SUN nimmt wesentliche Teile von OOo für
> StarOffice) dann muss ich meine Distribution, sagen wir einmal
> beispielsweise FreeOffice, unter die LGPL oder eine kompatible Lizenz
> stellen, darf also beispielsweise keine 3-Klausel-BSD-Lizenz stellen.
> Erst recht darf ich keine proprietäre Lizenz wählen.
> 
Quatsch. §§4 & 5 in http://www.gnu.org/copyleft/lesser.html

Das ist genau das, was SO laut Martin macht.

> Du musst mir das nicht glauben; Du kannst auch Rene fragen ;-).
> 
Ich glaub's Dir nicht; Rene, was sagst Du? ;)

Viele Gr"usse,

-- Thorsten

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