Hallo, das wird derzeit auch auf der wlanware-Liste bei freifunk.net diskutiert. Hier das Web-Archiv:
http://news.gmane.org/gmane.org.freifunk.wlanware auf heise stand übrigens auch was dazu: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77921 Übrigens handelt es sich um eine Verfügung, kein Urteil. Ich zitiere als Gegendarstellung mal kurz elektra aus der wlanware-Liste: "... wird eine übergeordnete Instanz das Urteil kassieren, denn: 9(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie 1. die Übermittlung nicht veranlasst, 2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und 3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. "Diensteanbieter" ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Offenbar ist der Richter in seinem Urteil davon ausgegangen, dass es sich bei dem angeblichen anonymen offenen WLAN-Nutzer um eine Schutzbehauptung handelt. Statt die Tat nachzuweisen wurde kurzerhand die Beweislast umgekehrt. Man kann also der verurteilten Person nur empfehlen in Berufung zu gehen und sich einen Anwalt zu nehmen der oder die sich mit so etwas auskennt..." Gruß Sirko _______________________________________________ http://www.freifunk-brb.de
