Hallo,

das wird derzeit auch auf der wlanware-Liste bei freifunk.net
diskutiert. Hier das Web-Archiv:

http://news.gmane.org/gmane.org.freifunk.wlanware

auf heise stand übrigens auch was dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77921

Übrigens handelt es sich um eine Verfügung, kein Urteil.
Ich zitiere als Gegendarstellung mal kurz elektra aus der wlanware-Liste:

"... wird eine übergeordnete Instanz das Urteil kassieren, denn:

9(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem
Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur
Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1.  die Übermittlung nicht veranlasst,
2.  den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt
und
3.  die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert
haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich
mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um
rechtswidrige Handlungen zu begehen.

"Diensteanbieter" ist jede natürliche oder juristische Person, die
eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang
zur Nutzung vermittelt.

Offenbar ist der Richter in seinem Urteil davon ausgegangen, dass es 
sich bei dem angeblichen anonymen offenen WLAN-Nutzer um eine 
Schutzbehauptung handelt. Statt die Tat nachzuweisen wurde kurzerhand 
die Beweislast umgekehrt. Man kann also der verurteilten Person nur 
empfehlen in Berufung  zu gehen und sich einen Anwalt zu nehmen der oder 
die sich mit so etwas auskennt..."



Gruß
Sirko
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http://www.freifunk-brb.de

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