> Schließlich kann man über den
> Uplink vom WLAN ja auch nur auf Angebote zugreifen, die auch
> über den Anschluß der Telekom erreichbar sind.

Stimmt schon, aber genau darum ging es denen ja auch. (Lies einfach
mal die Urteilsbegründung). Der Anschluß ist nicht öffentlich [*], das
offene WLAN machte den Zugang zu dem Material öffentlich.

Das muß sich alles nicht mit meiner persönliche Meinung decken, aber
so fasse ich die Begründung auf.

Arnd

[*] Akkustikkoppler in Telefonzellen ;)
_______________________________________________
http://www.freifunk-brb.de

Antwort per Email an