> Schließlich kann man über den > Uplink vom WLAN ja auch nur auf Angebote zugreifen, die auch > über den Anschluß der Telekom erreichbar sind.
Stimmt schon, aber genau darum ging es denen ja auch. (Lies einfach mal die Urteilsbegründung). Der Anschluß ist nicht öffentlich [*], das offene WLAN machte den Zugang zu dem Material öffentlich. Das muß sich alles nicht mit meiner persönliche Meinung decken, aber so fasse ich die Begründung auf. Arnd [*] Akkustikkoppler in Telefonzellen ;) _______________________________________________ http://www.freifunk-brb.de
