Hi,

also mich würde in diesem Fall mal interessieren, was sich das
Gericht als "Maßnahmen gegen Mißbrauch" vorstellt.
Da ist ein logischer Fehler. Schließlich kann man über den
Uplink vom WLAN ja auch nur auf Angebote zugreifen, die auch
über den Anschluß der Telekom erreichbar sind.

Wären Protokolle eine "Maßnahme gegen Mißbrauch" ? Nein, denn
sie würden höchstens eine Strafverfolgung nach begangener Tat
ermöglichen. 
Und NOCH ist in D Vorratsdatenspeicherung illegal, siehe §94, §96 TKG,
damit dürfen wir auf den Freifunk-Nodes nicht einmal loggen.


Gruß
Sirko
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