Hi, also mich würde in diesem Fall mal interessieren, was sich das Gericht als "Maßnahmen gegen Mißbrauch" vorstellt. Da ist ein logischer Fehler. Schließlich kann man über den Uplink vom WLAN ja auch nur auf Angebote zugreifen, die auch über den Anschluß der Telekom erreichbar sind.
Wären Protokolle eine "Maßnahme gegen Mißbrauch" ? Nein, denn sie würden höchstens eine Strafverfolgung nach begangener Tat ermöglichen. Und NOCH ist in D Vorratsdatenspeicherung illegal, siehe §94, §96 TKG, damit dürfen wir auf den Freifunk-Nodes nicht einmal loggen. Gruß Sirko _______________________________________________ http://www.freifunk-brb.de
