> Übrigens handelt es sich um eine Verfügung, kein Urteil.

Nein. Es handelt sich sehr wohl um ein Urteil (welches eine einstw.
Verfügung bestätigte)
http://www.lampmannbehn.de/wlan.html

> Ich zitiere als Gegendarstellung mal kurz elektra aus der wlanware-Liste:
> "... wird eine übergeordnete Instanz das Urteil kassieren, denn:

Das kann sein. Kostet natürlich auch erstmal. Das Hauptproblem liegt
mE aber eher darin, dass solche Urteile nicht bindend sind.

Arnd
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http://www.freifunk-brb.de

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