Ralph Lehmann schrieb:
> Darf man fragen, was Du eigentlich unterlassen sollst? Also entweder
> - selbst Musik herunterladen bzw. uploaden oder
> - Deinen Anschluss anderen zur Verfügung zu stellen

Es geht ja nicht darum, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es geht 
darum, innerhalb der Frist zu reagieren. Wie man reagieren kann, steht 
ja sogar bei Wikipedia ganz gut beschrieben: Verhandlungen aufnehmen, 
negative Feststellungsklage, Schutzschrift hinterlegen ...

Erstmal abwarten ist bei einer Abmahnung keine ratsame Reaktion.

Hendrik
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