Ralph Lehmann schrieb: > Darf man fragen, was Du eigentlich unterlassen sollst? Also entweder > - selbst Musik herunterladen bzw. uploaden oder > - Deinen Anschluss anderen zur Verfügung zu stellen
Es geht ja nicht darum, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es geht darum, innerhalb der Frist zu reagieren. Wie man reagieren kann, steht ja sogar bei Wikipedia ganz gut beschrieben: Verhandlungen aufnehmen, negative Feststellungsklage, Schutzschrift hinterlegen ... Erstmal abwarten ist bei einer Abmahnung keine ratsame Reaktion. Hendrik _______________________________________________ freifunk-leipzig mailing list [email protected] https://lists.subsignal.org/mailman/listinfo/freifunk-leipzig
