Hallo Sebastian,

im Großen und Ganzen finde ich gut und richtig, was Du schreibst. Nur 
ist das von Dir vorgeschlagene Handlungsmuster nicht wirklich 
Freifunk-kompatibel.

> ich würde nicht empfehlen, es bewusst auf ein Gerichtsurteil ankommen zu
> lassen. 

Ich auch nicht.

> 1. Eine abgeänderte Unterlassungserklärung abschicken. Was dabei zu
> beachten ist und Vorlagen gibt es im Internet. [2] Dies ist im Moment
> das wichtigste und sollte mit höchster Sorgfalt getan werden!

Die Unterlassungserklärung ist, so viel ich weiß, ein Vertrag, mit dem 
man sich verpflichtet, im Wiederholungsfall eine astronomische 
Vertragsstrafe zu zahlen. Jemand, der seinen Anschluss alleine nutzt, 
kann so einen Vertrag unterschreiben. Im Fall von Freifunk kann der 
Anschlussinhaber aber nicht ausschließen, dass wieder ein Verstoß 
vorkommen könnte. Der Anschluss müsste aufgegeben werden. Insofern wäre 
eine Freifunk-kompatible Lösung weitaus schicker.


> Vielleicht erklärt sich jemand vom Freifunk Leipzig bereit dem 
> Threadersteller zu
> helfen? Mit dem Vier-Augen-Prinzip können Fehler vermieden werden.

Es braucht einen Fachanwalt. Alles andere ist nicht ratsam.

> Danach muss man sehen, was passiert. Wahrscheinlich werden die sich
> nicht einmal mehr melden, da sie es nicht riskieren werden, damit vor
> Gericht zu gehen.

Wenn ich mich nicht irre, zählt die Kanzlei zu den Namen, die im Kontext 
von Massenabmahnungen immer mal wieder auftauchen.[1] Ich vermute, dass 
ein Fachanwalt da einige Angriffspunkte finden könnte.

Hendrik

[1] 
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/60459-abmahnung-rechtsanwaelte-nuemann-lang-karlsruhe.html
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