Hallo Sebastian, im Großen und Ganzen finde ich gut und richtig, was Du schreibst. Nur ist das von Dir vorgeschlagene Handlungsmuster nicht wirklich Freifunk-kompatibel.
> ich würde nicht empfehlen, es bewusst auf ein Gerichtsurteil ankommen zu > lassen. Ich auch nicht. > 1. Eine abgeänderte Unterlassungserklärung abschicken. Was dabei zu > beachten ist und Vorlagen gibt es im Internet. [2] Dies ist im Moment > das wichtigste und sollte mit höchster Sorgfalt getan werden! Die Unterlassungserklärung ist, so viel ich weiß, ein Vertrag, mit dem man sich verpflichtet, im Wiederholungsfall eine astronomische Vertragsstrafe zu zahlen. Jemand, der seinen Anschluss alleine nutzt, kann so einen Vertrag unterschreiben. Im Fall von Freifunk kann der Anschlussinhaber aber nicht ausschließen, dass wieder ein Verstoß vorkommen könnte. Der Anschluss müsste aufgegeben werden. Insofern wäre eine Freifunk-kompatible Lösung weitaus schicker. > Vielleicht erklärt sich jemand vom Freifunk Leipzig bereit dem > Threadersteller zu > helfen? Mit dem Vier-Augen-Prinzip können Fehler vermieden werden. Es braucht einen Fachanwalt. Alles andere ist nicht ratsam. > Danach muss man sehen, was passiert. Wahrscheinlich werden die sich > nicht einmal mehr melden, da sie es nicht riskieren werden, damit vor > Gericht zu gehen. Wenn ich mich nicht irre, zählt die Kanzlei zu den Namen, die im Kontext von Massenabmahnungen immer mal wieder auftauchen.[1] Ich vermute, dass ein Fachanwalt da einige Angriffspunkte finden könnte. Hendrik [1] http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/60459-abmahnung-rechtsanwaelte-nuemann-lang-karlsruhe.html _______________________________________________ freifunk-leipzig mailing list [email protected] https://lists.subsignal.org/mailman/listinfo/freifunk-leipzig
