Am Mon, 31 Aug 2009 22:33:30 +0200 schrieb Martin:

>> Falls das wahr ist, wäre der Vorwurf ...unberechtigt...
>>   
> tja - stimmt das nun?
> 

Hmm - hab mich heut ein wenig damit befaßt - und nein, das ist so nicht 
richtig. :/

Es ist komplexer.

auf die Gefahr hin, daß ich mich komplett lächerlich mache, gleichzeitig 
mit der Bitte um Korrektur:

Ein anderer potentieller Interessent, der das File, was Du
(bzw. derjenige, der Dein Netz in Deinem Namen/mit Deiner IP via Freifunk 
nutzt...)
"anbietest" runterladen will, kann sich keinesfalls _aktiv_ mit eben 
diesem PC verbinden um das dann auch wirklich zu tun.
Das verhindert der Router/die Firewall.

"Du" bietest das File anderen an - die können diese von Dir aufgebaute 
Verbindung dann auch nutzen um es runterzuladen.
Kommt also fast aufs gleiche raus.

aber

Alles was jemand von außen sehen kann ist, daß ein File mit einem 
bestimmten Namen (und dem zugehörigen, nicht notwendigerweise wahren, 
Hash-Wert) dort zu haben ist/sein soll.

Das File könnte aber sonstwas sein - der Hash und besonders der Name ist 
Schall und Rauch, wie man so sagt...
Ob es das Original ist weiß man erst, wenn man es komplett runtergeladen 
und mit eben diesem verglichen hat.
Einen Hash kann man erst wirklich prüfen, wenn man _tatsächlich_ die 
_komplette_ Datei hat.
(die müßten sie also _wirklich_ _von_Dir_ - und nur von Dir - komplett 
runtergeladen und geprüft haben - und sie müssen genau das auch 
nachweisen und nicht nur behaupten können)
Der "Nachweis" des "Anbietens" auf Basis eines Hashes oder gar bloß 
Dateinamens sagt fast nichts, nichts handfestes jedenfalls.

Ist immer noch schwammig, zumal wenn ichs versuch zu erklären...
- es gibt auch nicht umsonst noch kein deutliches Urteil...

Ich such mal die Infos zusammen, die ich so im Lauf der Zeit gesammelt 
hab.
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