Moin, Moin,
Am Freitag, 17. Februar 2006 18:19 schrieb Bernhard Reiter:
> Es ist tatsächlich so, dass es jede Menge Software gibt,
> welche Freiheit 2 erlaubt, aber 4 nicht.
> Sicherlich bedeutet Freiheit 2 auch,
> dass mit der Software experimentert und gelernt werden darf.
> Das steht in 4 so nicht drin.
Danke fuer die Klarstellung.
>
> > 2 und 4
> > setzen jedenfalls beide den Quelltext vorraus. Teilweise kann man ein
> > Programm sicher studieren, wenn der Quelltext nicht vorliegt:
> > Benchmarking, Deassemblieren etc., was ja von den meisten proprietaeren
> > Lizenzen verboten wird. Ist das gemeint?
>
> Ja, auch, und dass der Quelltext in einer Form vorliegt,
> der dieses Lernen auch ermöglicht.
Also das der Quelltext nicht absichtlich unleserlich gemacht wurde...oder das
Programm in Perl geschrieben wurde. ;-)
>
> > Waeren Programme die Freiheiten Nr1 und 3 haben, wo Verbesserungen
> > aber nur in Patchform verbreitet werden duerfen d.h. die Binaries
> > und der urspruengliche Quelltext muessen unveraendert verbreitet
> > werden, eigentlich frei im obigen Sinne. Ich denke ja.
>
> Das geht in den Grenzbereich.
> Wenn es nur um Patches bei den Quellen geht, dann ist es wohl
> Freie Software. Bei Binaries sehe ich das nicht mehr ganz so,
> hier ist das Recht anderen zu helfen (Freiheit 4) weit eingeschränkt.
Es war durchaus beabsichtigt in den Grenzbereich zu gehen, das ist
unvermeidlich wenn man die Grenzen ausloten will. :-)
Ich hatte allerdings nur an Patches im Quellcode gedacht. Ich hatte wohl
vergessen das esSysteme gibt wo binaere Patches an der Tagesordnung sind.
Gruss Sven
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