On 10/26/2010 04:43 PM, Matthias Kirschner wrote:
> Die Möglichkeit zur Relizenzierung sollte man sich immer offen halten.
> Es kann z.B. ja sein, dass man gerne von GNU GPLv2 auf v3 gehen will.
> Deshalb empfehlen und beraten wir zu unserem Fiduciary Licence Agreement
> (FLA) http://www.fsfe.org/projects/ftf/fla.de.html.
Huch? Ich dachte bisher immer, das deutsche Urheberrecht sei per se
nicht uebertragbar (was ja auch unlogisch waere), nur die daraus
erwachsenden Recht - dies wurde auch schon oft als Begruendung fuer
internationale Rechtsschwierigkeiten aufgefuehrt, ein Fall faellt mir da
sogar ganz konkret ein.
Wie funktioniert die FLA?
Bitte erleuchtet mich!

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