On 10/26/2010 04:43 PM, Matthias Kirschner wrote: > Die Möglichkeit zur Relizenzierung sollte man sich immer offen halten. > Es kann z.B. ja sein, dass man gerne von GNU GPLv2 auf v3 gehen will. > Deshalb empfehlen und beraten wir zu unserem Fiduciary Licence Agreement > (FLA) http://www.fsfe.org/projects/ftf/fla.de.html. Huch? Ich dachte bisher immer, das deutsche Urheberrecht sei per se nicht uebertragbar (was ja auch unlogisch waere), nur die daraus erwachsenden Recht - dies wurde auch schon oft als Begruendung fuer internationale Rechtsschwierigkeiten aufgefuehrt, ein Fall faellt mir da sogar ganz konkret ein. Wie funktioniert die FLA? Bitte erleuchtet mich!
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