Am Freitag, 29. Oktober 2010 17:05:58 schrieb Torsten Grote: > On Friday 29 October 2010 16:45:41 walter harms wrote: > > ohne Jurist zu sein: > > "or later" geht nach Deutschem Recht nicht, es kann nur die zum Zeitpunkt > > des Vertragsabschlusses gültige Version eine Bedeutung haben.
Das sehe ich anders. Der Passung ist eine klare Willenserklärung des Rechteinhabers und darf deshalb auch interpretiert und hinzugezogen werden. Solange die Lizenz im Sinn der Präamble bleibt und zum beispiel auf Rechtsänderungen reagiert, halte ich das auch in Deutschland für argumentierbar. > ohne Jurist zu sein: > Gibt es nicht auch rechtliche Interpretationen der GPL, die sie _nicht_ als > Vertrag ansehen? In Deutschland ist mir das nicht bekannt, aber in anderen Ländern: Klar. Weiterhin sollen, wenn ich mich da richtig erinnere, Rechte aus anderen Jurisdiktionen auch in Deutschland so bewertet werden, dass es der Lage in der anderen Jurisdiktion gerecht wird. -- FSFE -- Stellv. Deutschlandkoordinator (fsfe.org) Ihre Spende ermöglicht unsere Arbeit: www.fsfe.org/help/donate.de.html
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