hi,
Am 07.03.2014 09:57, schrieb RA Stehmann: > Hallo, > > es ist für den Einzelnen immer misslich, wenn er einen Rechtsstreit von > "grundsätzlicher Bedeutung" oder "zur Fortentwicklung des Rechts" führt. > > Er macht sich damit zwar um das Gemeinwohl verdient, nimmt aber nicht > unerhebliche finanzielle Risiken auf sich. > > Es wäre daher eher Sache des Projektes, welches an der Bibliothek > interessiert ist, ihr Interesse notfalls gerichtlich durchzusetzen. das ist ein wichtiger Punkt: hat mal jemand das Projekt gefragt, wie die sich das mit GPLv3 vorstellen ? re, wh > Wenn sich die FSFE (auch) als "Verbraucherschutzorganisation" für die > Nutzer Freier Software verstünde, wäre ein solcher Rechtsstreit "zur > Fortentwicklung des Rechts" der Auslegung der GPL sicherlich nicht "off > topic". Aber natürlich ist es eine sehr schwierige und undankbare > Aufgabe, zu entscheiden, wie die knappen finanziellen Ressourcen der > FSFE am sinnvollsten eingesetzt werden. > > Gruß > Michael > > > > > _______________________________________________ > fsfe-de mailing list > [email protected] > https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
