Am Mittwoch, 4. Juni 2014 15:27:08 schrieb Michael Kesper: > - Die Lizenz bietet etwas an, was der originäre Anfrager nicht will, > aber sie behebt keine der praktischen Probleme der anderen GNU-Lizenzen.
Doch es löst ein juristisch praktisches Problem, dass Gerichte Texte anders behandeln als Software. > - Aus praktischen Erwägungen kann es Sinn ergeben, (Teile der) > Dokumentation (zusätzlich) unter CC-BY-SA anzubieten (Stichwort: Refcard) > - Ob das erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab -- FSFE -- Gründungsmitglied der Vollversammmlung blogs.fsfe.org/bernhard Unterstütze Freie Software: https://www.fsfe.org/support/support.de.html
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