Wolfgang Romey <[email protected]> wrote: > Am Mittwoch, 29. März 2017, 15:20:12 CEST schrieb Fabian Keil: > > > > > Du weichst in dem verlinkten Dokument [0] von der gängigen Definition > > freier Software [1] ab, da Du bei jeder Freiheit ein "ohne > > Einschränkungen" ergänzt. > > > Ich habe in der Tat nicht die Definition der FSFE verwendet, kann aber > nicht erkennen, wo meine Definition dieser Definition widerspricht. > > > Die meiste nach [1] freie Software wird unter Lizenzen verbreitet die > > zumindest einen Teil der vier Freiheiten nur mit Einschränkungen > > gestatten, also nach Deiner Definition nicht frei sind. > > > Das verstehe ich nicht. Nenn mir bitte eine Lizenz, die eine oder > mehrere Freiheiten einschränkt und bei denen die Software dennoch als > Frei (im Sinn der GPL) ist.
Zitat aus der GNU GPLv2 Preamble: | To protect your rights, we need to make restrictions that forbid | anyone to deny you these rights or to ask you to surrender the rights. | These restrictions translate to certain responsibilities for you if you | distribute copies of the software, or if you modify it. https://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html Einen Teil der Einschränkungen ("restrictions") findest Du, wenn Du in der Lizenz nach "provided that" suchst. Selbst die liberaleren Lizenzen erlauben in der Regel nicht, die Copyright-Vermerke zu entfernen, schränken also die Verbreitung von veränderten Quelltexten geringfügig ein. Viele Leute finden das legitim, andere nutzen lieber die WTFPL etc. > > Die Tiger-Analogie erscheint mir auch unklar: > > | In diesem Zusammenhang bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass im > > | Vergleich von BSD-Lizenz und GPL nicht etwa die GPL die unfreiere > > | Lizenz ist. Die GPL fordert, dass die vorhandenen technischen > > | Eigenschaften von Software nicht eingeschränkt werden dürfen, > > | die BSD-Lizenz lässt dies zu. Vergleiche ich das zum Beipsiel > > | mit in Freiheit lebenden Tieren, fordert die GPL, dass der Tiger > > | in Freiheit bleiben muss, die BSD-Lizenz lässt zu, dass er in > > | einen Zoo gesperrt werden darf. > > > > Welcher Teil der GPL verbietet Deiner Meinung nach das Einsperren > > und wer würde gegen die vermeintliche GPL-Verletzung vorgehen können? > > > Das in der GPL vorhandene Copyleft. Dort wird gefordert, daß die vier > Freiheiten bei Weitergabe nicht eingeschränkt werden dürfen. Nicht über die Einschränkungen der GPL selbst hinaus. In der GPLv2 steht deswegen auch: | You may not impose any further restrictions ... Das Einsperren von Tigern ist allerdings keine Weitergabe und selbst beim Einsperren von AGPL-Tigern müsste man den Zoo-Besuchern wohl allenfalls das Klonen gestatten. > Mein Punkt ist aber ein anderer: Jede Einschränkung ist technisch nicht > nötig und verkrüppelt die vorhandenen technischen Eigenschaften von > Software. Die Einschränkung der Eigenschaften erfolgt immer aus > Gründen, die ihren Grund nicht in technischen Eigenschaften von Software > haben. Einschränkungen wie "Copyright-Vermerke müssen erhalten bleiben" oder "erhaltene Rechte müssen bei Verbreitung weitergegeben werden" sind sicher nicht technisch notwendig, aber aus meiner Sicht keine Verkrüppelung technischer Eigenschaften. Fabian
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