Hi Willi Am 30.03.17 um 21:00 schrieb willi uebelherr: > Wenn ihr ueber lizenzen sprecht, egal jetzt welche, dann akzeptiert ihr den > allgemeinen > ausschluss im ersten schritt. Weil ohne diesem akt ist keine selektive > vergabe von > nutzungsrechten moeglich. > > Dem steht das "copyleft" gegenueber. Also von vornherein oeffentlich und > frei. Ohne > einschraenkungen. Auch fuer die verwendung fuer etwas, was wir selbst > grundsaetzlich > ablehnen. > > Wir koennen einen freien raum nicht durch selektion auf uns genehme freie > mitglieder oder > anwendungen erzeugen. Wenn wir wir einen freien raum erreichen wollen, dann > nur ueber die > befreiung von allen restriktionen.
Sorry, aber das ist mir zu platt. 1. Auch die GPL verbietet eine Menge Dinge wie z.B. Weitergabe der Software ohne Nennung der Lizenz. Oder die Veränderung der Lizenz. Nach Deiner Definition schränkt sie damit Deine Freiheit ein. Du merkst, wo das hinführt? 2. "Freiheit ist einzig in bestimmter Negation zu fassen, gemäß der konkreten Gestalt von Unfreiheit" (oder einfacher: Freiheit ist /nur/ da beschreibbar, wo sie eingeschränkt wird.) Hat zumindest Adorno gedacht - und der war definitiv klüger als ich es je sein werde. Soll sagen "Freiheit" oder gar "Grenzenlose Freiheit" (eigentlich ein Pleonasmus) ist nicht beschreibbar - nur Ihre Einschränkungen. Reicht auch meistens. Sinnvoller als über "befreiung von allen restriktionen" zu reden wäre, sich vielleicht zwei bis drei davon vorzunehmen - wenn die dann erledigt sind, sehen wir weiter :-) -- Mit freundlichen Grüßen Uwe Altmann www.altsys.de [email protected] PGP-Key-ID: 0xD3175D0F Fingerprint: A31D 4F81 EF4E BD07 B456 FA04 D2BB 0D01 65D0 FD58 _______________________________________________ FSFE-de mailing list [email protected] https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de
