Am 06.03.19 um 12:57 schrieb Ilu: > Das Finanzamt verlangt für den Zugriff auf die Elster-Schnittstelle die > Unterzeichnung eines NDA. Freie Software also absichtlich > ausgeschlossen. Federführend ist leider die Finanzverwaltung in Bayern. > > Gruß > Ilu > Dies ist leider eine übliche Vorgehensweise. Die BRak verlangt das gleiche für die beA-Schnittstelle und die Rechtsschutzversicherer für die drebis-Schnittstelle.
Die kassenärztlichen Abrechnungssysteme (in D) müssen sogar zertifiziert sein. Es gibt ein tiefes (wenn auch unbegründetes) Misstrauen gegen die Sicherheit Freier Software in Deutschland. Möglicherweise schämt man sich aber bloß über die Spezifikation der Schnittstellen ;-) . Gruß Michael
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