> Das Finanzamt verlangt für den Zugriff auf die Elster-Schnittstelle die
> Unterzeichnung eines NDA. Freie Software also absichtlich
> ausgeschlossen. Federführend ist leider die Finanzverwaltung in Bayern.

Es laufen gerade zwei IFG-Anfragen bei den jeweiligen Steuerbehörden:
BZSt - https://fragdenstaat.de/anfrage/elster-schnittstellen/
BayLfSt - https://fragdenstaat.de/anfrage/elster-schnittstellen-1/

Das BayLfSt wird aber wahrscheinlich erst mal sagen, dass das (Bundes-)
IFG für sie nicht gilt und Bayern halt kein entsprechendes Landesgesetz hat...

Viele Grüße

Christian

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