> Das Finanzamt verlangt für den Zugriff auf die Elster-Schnittstelle die > Unterzeichnung eines NDA. Freie Software also absichtlich > ausgeschlossen. Federführend ist leider die Finanzverwaltung in Bayern.
Es laufen gerade zwei IFG-Anfragen bei den jeweiligen Steuerbehörden: BZSt - https://fragdenstaat.de/anfrage/elster-schnittstellen/ BayLfSt - https://fragdenstaat.de/anfrage/elster-schnittstellen-1/ Das BayLfSt wird aber wahrscheinlich erst mal sagen, dass das (Bundes-) IFG für sie nicht gilt und Bayern halt kein entsprechendes Landesgesetz hat... Viele Grüße Christian
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