Das BSI schreibt hier, dass das "Re-Engineering" nach EU-Recht explizit erlaubt ist, falls Firmen Schnittstellen nicht offen legen.
Unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/FreieSoftware/freiesoftware_node.html findet man: > Daher müssen Standards frei zugänglich dokumentiert und einsetzbar > sein. Dies wird durch Artikel 6 der Richtlinie des Europäischen > Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von > Computerprogrammen gestützt. Diese erlaubt das Re-Engineering in den > Fällen, in denen Firmen ihre Standards zur Wahrung der > Interoperabilität nicht offen legen. Ein Beispiel dafür sind > Office-Formate. Durch die Verwendung offener Standards ist die > Schaffung von Interoperabilität bei Freier Software gewährleistet. Ich fand das recht bemerkenswert. On Sun, Mar 10, 2019 at 10:13:47 +0100, Moritz Bartl wrote: > Das selbe gilt für die Datev-Schnittstellen(dokumentation). > > In all solchen Fällen ist jedoch mein Rechtsverständnis, das ein > "Reverse Engineering" und eine alternative kompatible Implementation > (ohne Kenntnis der Schnittstellen-Dokumentation) rechtlich nicht zu > verhindern wäre. Im Zweifel veröffentlicht man das in den USA. > > https://techcrunch.com/2016/05/26/jury-finds-googles-implementation-of-java-in-android-was-fair-use/ > > > On 06.03.19 13:24, Ilu wrote: > > Gerüchteweise ist bei Elster der Hintergrund der, daß man Schnittstelle > > und Parameter nicht sauber getrennt hat - d.h. der Zugang zur > > Schnittstelle legt Parameter offen, die man nicht veröffentlichen will. > > Insofern ist das mit der Scham schon der richtige Ansatz. > > > > Am 06.03.2019 um 13:07 schrieb Dr. Michael Stehmann: > >> > >> > >> Am 06.03.19 um 12:57 schrieb Ilu: > >>> Das Finanzamt verlangt für den Zugriff auf die Elster-Schnittstelle die > >>> Unterzeichnung eines NDA. Freie Software also absichtlich > >>> ausgeschlossen. Federführend ist leider die Finanzverwaltung in Bayern. > >>> > >>> Gruß > >>> Ilu > >>> > >> Dies ist leider eine übliche Vorgehensweise. Die BRak verlangt das > >> gleiche für die beA-Schnittstelle und die Rechtsschutzversicherer für > >> die drebis-Schnittstelle. > >> > >> Die kassenärztlichen Abrechnungssysteme (in D) müssen sogar zertifiziert > >> sein. > >> > >> Es gibt ein tiefes (wenn auch unbegründetes) Misstrauen gegen die > >> Sicherheit Freier Software in Deutschland. Möglicherweise schämt man > >> sich aber bloß über die Spezifikation der Schnittstellen ;-) . > >> > >> Gruß > >> Michael > >> > >> > _______________________________________________ > FSFE-de mailing list > [email protected] > https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de > > Diese Mailingliste wird durch den Verhaltenskodex der FSFE abgedeckt. > Alle Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorbildlich zu > behandeln: https://fsfe.org/about/codeofconduct -- ------------------------------------------------------------------------ I prefer to communicate via GPG-encrypted email. Key: D4E5F972B413F3B3 Keyserver: pgp.mit.edu ------------------------------------------------------------------------
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