[EMAIL PROTECTED] schrieb am 21.12.01:

Hallo!

> danke, ich weiss nur nicht, ob wir Tippfehler in der 
> Satzung �berhaupt korrigieren D�RFEN. 

Ich habe leider die einschl�gigen Vorschriften dazu nicht vorliegen. Bei Satzungs- und 
Registergeschichten sind die Gerichte allerdings recht formell, so dass ich mich ohne 
genauere Pr�fung der Rechtslage hier nicht festlegen m�chte.

Zu trennen sind jedenfalls die Fragen, ob die Mitglieder einer �nderung zustimmen 
m��ten (IMHO: nein) und ob die �nderung im Register eingetragen werden m��te (IMHO: 
eher ja). Es w�rde mich allerdings sehr wundern, wenn man dazu das gesamte 
Eintragungsprozedere nochmals durchlaufen m��te. Vermutlich gibt es ein f�rmliches 
Berichtigungsverfahren.

Ich k�mmere mich darum, wenn es bis nach Weihnachten Zeit damit hat.

Gru�,
Sascha

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