moin Sascha, > Zu trennen sind jedenfalls die Fragen, ob die Mitglieder einer �nderung >zustimmen m��ten (IMHO: nein) und ob die �nderung im Register eingetragen >werden m��te (IMHO: eher ja). Es w�rde mich allerdings sehr wundern, wenn >man dazu das gesamte Eintragungsprozedere nochmals durchlaufen m��te. >Vermutlich gibt es ein f�rmliches Berichtigungsverfahren. > > Ich k�mmere mich darum, wenn es bis nach Weihnachten Zeit damit hat.
ja, hat bis dahin zeit, alternativ kann ich n�rlich auch beim verband nachfragen, wenn die in den tagen �berhaupt arbeiten. aber eine �bergr�fung deinerseits f�nde ich auch ganz gut. danke daf�r. da unsere unterlagen z.Z. bei unserem notar noch verstauben, k�nnen wir, wenn obiges zutrifft, die rechtschreibkorrektur noch nachschieben. PS: was mich generell interessieren w�rde, ist ob notare nicht auch zu einer z�gigen abarbeitung ihrer "aufgaben" verpflichtet sind. aktuell lagen unsere unterlagen fast vier wochen beim notar, ohne das was passiert ist. erst danach kam die best�tigung des eingangs mit �nderungsw�nschen seitens des notars. ich empfinde das als fast gesch�ftssch�digend, bei unserer eintraggung war es so �hnlich bez�glich des notars. kann man das was machen? gruss uwe -- _______________________________________________ Global mailing list [EMAIL PROTECTED] http://lists.hostsharing.net/mailman/listinfo/global
