moin Sascha,

> Zu trennen sind jedenfalls die Fragen, ob die Mitglieder einer �nderung 
>zustimmen m��ten (IMHO: nein) und ob die �nderung im Register eingetragen 
>werden m��te (IMHO: eher ja). Es w�rde mich allerdings sehr wundern, wenn 
>man dazu das gesamte Eintragungsprozedere nochmals durchlaufen m��te. 
>Vermutlich gibt es ein f�rmliches Berichtigungsverfahren.
> 
> Ich k�mmere mich darum, wenn es bis nach Weihnachten Zeit damit hat.

ja, hat bis dahin zeit, alternativ kann ich n�rlich auch beim verband 
nachfragen, wenn die in den tagen �berhaupt arbeiten. aber eine �bergr�fung 
deinerseits f�nde ich auch ganz gut. danke daf�r.

da unsere unterlagen z.Z. bei unserem notar noch verstauben, k�nnen wir, wenn 
obiges zutrifft, die rechtschreibkorrektur noch nachschieben.

PS: was mich generell interessieren w�rde, ist ob notare nicht auch zu einer 
z�gigen abarbeitung ihrer "aufgaben" verpflichtet sind. aktuell lagen unsere 
unterlagen fast vier wochen beim notar, ohne das was passiert ist.
erst danach kam die best�tigung des eingangs mit �nderungsw�nschen seitens 
des notars. ich empfinde das als fast gesch�ftssch�digend, bei unserer 
eintraggung war es so �hnlich bez�glich des notars. kann man das was machen?

gruss
uwe  



-- 



_______________________________________________
Global mailing list
[EMAIL PROTECTED]
http://lists.hostsharing.net/mailman/listinfo/global

Antwort per Email an