Michael <[EMAIL PROTECTED]> schrieb am 21.12.2001 > Vielleicht kann ja jemand mal in Erfahrung > bringen, ob man Tippfehler in einem solchen Dokument korrigieren darf.
Solange Tippfehler keine erkennbare Unklarheit verusachen, sind sie juristische bedeutungslos - es gilt das als geschrieben, was korrekt waere bzw. _was_ _gemeint_ _war_! (In einem Fall sogar in einem Brief (eines Gerichts) der durch vertippten Vornamen an den falschen Bruder ging. Er galt als richtig gechrieben und richtig zugestellt. Punkt. Da weiss ich aber nicht, ob sowas nicht anfechtbar waere. In dem Fall hatte der eine Bruder den Brief weitergereicht und der andere ihn das Ganze akzeptiert, also no challenge) Ich schlage vor, bei der naechsten anstehenden Einreichtung stillschweigend eine korrigierte Fassung einzureichen und dann ist es ab da erledigt. Gruesse von Purodha - e-mail: <[EMAIL PROTECTED]> _______________________________________________ Global mailing list [EMAIL PROTECTED] http://lists.hostsharing.net/mailman/listinfo/global
