Hallo Jürgen, Dass die bei TfK einen so trivialen Sachverhalt nicht kennen mag ich kaum glauben - aber nach ein paar Jahren Erfahrung mit "professionellen" IT-Firmen überrascht mich nichts mehr.
Grundsätzlich gilt: Jeden Filter kann man umgehen, es ist lediglich eine Frage des Aufwands. Was bedeutet das für die Schule? Dazu muss man sich klar machen, warum wir einen Filter betreiben: Nicht etwa, um zu garantieren, dass die Schüler keine unerwünschten Webseiten aufrufen können - das ist unmöglich. Nun müssen wir im Rahmen unserer Aufsichtspflicht die Schüler vor solchen Seiten schützen. Das geht auf pädagogischem Weg (Nutzungsordnung, anwesender Lehrer, ...) und auf technischem, eben mit einem Filter. Es scheint einhellige Meinung zu sein (ein Gerichtsurteil dazu kenne ich ab nicht), dass pädagogische Maßnahmen alleine nicht ausreichen, um die Aufsicht angemessen zu erfüllen. Deshalb betreibt man also zusätzlich einen Filter. Umgekehrt bedeutet die Tatsache, dass man einen Filter hat, nicht, dass der pädagogische Teil entfallen kann - und das nicht nur deshalb, weil man einen Filter immer umgehen kann. Aber auch mit der Kombination wird man einen Verstoß nie verhindern können. Es muss allerdings dem Schüler klar sein, dass das dann ein Regelverstoß ist. Wenn er eine entsprechende Nutzungsvereinbarung unterschrieben hat, und wenn er vorsätzlich einen vorhandenen Filter umgeht, dann ist das ein klarer Regelverstoß und wird natürlich entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist genau wie bei anderen Situationen: Schneeballwerfen im Schulhof ist verboten, es ist eine Pausenaufsicht da, die dieses Verbot durchsetzt - aber absolut verhindern kann man dadurch natürlich nicht, dass doch einmal ein Schneeball fliegt. Und das ist auch OK, niemand wird der Schule oder einem Lehrer daraus einen Strick drehen. Umgekehrt bedeutet das aber eben auch nicht, dass man auf das Verbot und die Pausenaufsicht gleich verzichten kann. Es besteht also kein dringender Handlungsbedarf und auch kein Grund zur Sorge. Wichtig ist, dass Ihr an Eure Schule alle erforderlichen Komponenten umsetzt: - eine Nutzungsordnung, die auch mit den Schülern besprochen wird - eine altersgerechte Beaufsichtigung, wenn Schüler am Computer sitzen - technische Maßnahmen wie individuelle Passwörter, Filter und Logging, um nachträglich Verstöße zuordnen zu können - eine entsprechende Schulung der Kollegen, damit sie diesen Teil ihrer Aufsichtspflicht angemessen erfüllen können Viele Grüße Jörg Richter > Am 08.04.2015 um 02:49 schrieb Juergen Engeland > <[email protected]>: > > Liebe Listenmitglieder, > > wie viel Sinn hat der URL-Filter noch, wenn man ihn (eventuell?) so > einfach umgehen kann? > https://www.torproject.org > > Und was soll das hier? > http://www.linuxmuster.net/wiki/entwicklung:linuxclient:linuxmuster-client-tor-browser-bundle > > Ist man als Medienverantwortlicher vielleicht schlechter beraten, wenn > man die "helle" Seite des WWW überhaupt filtert, weil die Kids dadurch > erst ein Interesse entwickeln, sich mit der "dunklen" zu beschäftigen? > > Existiert das Problem nur mit einem (eventuell falsch konfigurierten?) > TfK Schulrouter? > Der TfK-Support hat erst einmal ein Ticket eröffnet - man kannte das > Problem dort also offenbar noch nicht! > > Ich sehe für mich dringenden Handlungsbedarf. Ihr auch? > Oder hat jemand bereits eine Lösung? > > Gruß Jürgen > > P.S.: > Mit ipfire habe ich es noch nicht nachstellen können, aber noch läuft > bei mir zu Hause mit nicht transparentem Proxy nicht einmal der > winebrowser. Ich gehe davon aus, dass die Schüler eher einen USB-Stick > mit der Windows-Version mitbringen. > > > _______________________________________________ > linuxmuster-user mailing list > [email protected] > https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
