Hallo Jörg,

Kurztext: Tor lässt sich technisch nicht verhindern - deshalb muss seine
Benutzung mit einer Schulstrafe belegt sein?

Der Rest ist bekannt ...

Gruß Jürgen

Am 08.04.2015 um 03:56 schrieb Jörg Richter:
> Hallo Jürgen,
>
> Dass die bei TfK einen so trivialen Sachverhalt nicht kennen mag ich kaum 
> glauben - aber nach ein paar Jahren Erfahrung mit "professionellen" IT-Firmen 
> überrascht mich nichts mehr.
>
> Grundsätzlich gilt: Jeden Filter kann man umgehen, es ist lediglich eine 
> Frage des Aufwands. Was bedeutet das für die Schule? Dazu muss man sich klar 
> machen, warum wir einen Filter betreiben: Nicht etwa, um zu garantieren, dass 
> die Schüler keine unerwünschten Webseiten aufrufen können - das ist 
> unmöglich. Nun müssen wir im Rahmen unserer Aufsichtspflicht die Schüler vor 
> solchen Seiten schützen. Das geht auf pädagogischem Weg (Nutzungsordnung, 
> anwesender Lehrer, ...) und auf technischem, eben mit einem Filter. Es 
> scheint einhellige Meinung zu sein (ein Gerichtsurteil dazu kenne ich ab 
> nicht), dass pädagogische Maßnahmen alleine nicht ausreichen, um die Aufsicht 
> angemessen zu erfüllen. Deshalb betreibt man also zusätzlich einen Filter.
>
> Umgekehrt bedeutet die Tatsache, dass man einen Filter hat, nicht, dass der 
> pädagogische Teil entfallen kann - und das nicht nur deshalb, weil man einen 
> Filter immer umgehen kann. Aber auch mit der Kombination wird man einen 
> Verstoß nie verhindern können. Es muss allerdings dem Schüler klar sein, dass 
> das dann ein Regelverstoß ist. Wenn er eine entsprechende 
> Nutzungsvereinbarung unterschrieben hat, und wenn er vorsätzlich einen 
> vorhandenen Filter umgeht, dann ist das ein klarer Regelverstoß und wird 
> natürlich entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen.
>
> Es ist genau wie bei anderen Situationen: Schneeballwerfen im Schulhof ist 
> verboten, es ist eine Pausenaufsicht da, die dieses Verbot durchsetzt - aber 
> absolut verhindern kann man dadurch natürlich nicht, dass doch einmal ein 
> Schneeball fliegt. Und das ist auch OK, niemand wird der Schule oder einem 
> Lehrer daraus einen Strick drehen. Umgekehrt bedeutet das aber eben auch 
> nicht, dass man auf das Verbot und die Pausenaufsicht gleich verzichten kann.
>
> Es besteht also kein dringender Handlungsbedarf und auch kein Grund zur 
> Sorge. Wichtig ist, dass Ihr an Eure Schule alle erforderlichen Komponenten 
> umsetzt:
>
> - eine Nutzungsordnung, die auch mit den Schülern besprochen wird
> - eine altersgerechte Beaufsichtigung, wenn Schüler am Computer sitzen
> - technische Maßnahmen wie individuelle Passwörter, Filter und Logging, um 
> nachträglich Verstöße zuordnen zu können 
> - eine entsprechende Schulung der Kollegen, damit sie diesen Teil ihrer 
> Aufsichtspflicht angemessen erfüllen können
>
>
> Viele Grüße
>
> Jörg Richter
>
>
>> Am 08.04.2015 um 02:49 schrieb Juergen Engeland 
>> <[email protected]>:
>>
>> Liebe Listenmitglieder,
>>
>> wie viel Sinn hat der URL-Filter noch, wenn man ihn (eventuell?) so
>> einfach umgehen kann?
>> https://www.torproject.org
>>
>> Und was soll das hier?
>> http://www.linuxmuster.net/wiki/entwicklung:linuxclient:linuxmuster-client-tor-browser-bundle
>>
>> Ist man als Medienverantwortlicher vielleicht schlechter beraten, wenn
>> man die "helle" Seite des WWW überhaupt filtert, weil die Kids dadurch
>> erst ein Interesse entwickeln, sich mit der "dunklen" zu beschäftigen?
>>
>> Existiert das Problem nur mit einem (eventuell falsch konfigurierten?)
>> TfK Schulrouter?
>> Der TfK-Support hat erst einmal ein Ticket eröffnet - man kannte das
>> Problem dort also offenbar noch nicht!
>>
>> Ich sehe für mich dringenden Handlungsbedarf. Ihr auch?
>> Oder hat jemand bereits eine Lösung?
>>
>> Gruß Jürgen
>>
>> P.S.:
>> Mit ipfire habe ich es noch nicht nachstellen können, aber noch läuft
>> bei mir zu Hause mit nicht transparentem Proxy nicht einmal der
>> winebrowser. Ich gehe davon aus, dass die Schüler eher einen USB-Stick
>> mit der Windows-Version mitbringen.
>>
>>
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