Hi allerseit.

Also ich halte die Regel, das Einreichung bei einem Topf automatisch den
Ausschluss einer Einreichung bei dem anderen Topf nach sich zieht
prinzipiell für rechtswidrig und empfehle zumindest eine Beschwerde bei
der Volksanwaltschaft. Ich beschäftige mich mehr aus anderen Gründen mit
dem Verwaltungsverfahrensrecht und habe mir das aktuelle Lehrbuch zum
Thema gekauft und kann da bislang keinen Hinweis finden, dass eine
derartige absurde Regel irgendeine rechtliche Deckung hätte.

Es grüsst der Obrigkeitsstaat!

Es wird sich vermutlich allerdings niemand den Rechtsweg leisten können.

Eine netznetz-Koordination die diese Regel akzeptiert ist für mich
inakzeptabel.

Viel Spass mit der netznetz-Soap

Martin

lizvlx schrieb:
> hallo
>
> wollte nur auch nohc schnell durchmelden, dass lt. auskunft
> von sylvia eine zulaessigkeit eines projektes, dass schon
> bei der netzkultur-vergabewahl war, und dort kein geld bekommen
> hat, gegeben ist, wenn sich das projekt in der zwischenzeit
> weiterentwickelt hat.
> wir sind da grad in der situation, falls jemand anderer was
> aehnliches ueberlegt, bittesehr, so isses :)
> lg
> liz
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