Hi allerseit. Also ich halte die Regel, das Einreichung bei einem Topf automatisch den Ausschluss einer Einreichung bei dem anderen Topf nach sich zieht prinzipiell für rechtswidrig und empfehle zumindest eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft. Ich beschäftige mich mehr aus anderen Gründen mit dem Verwaltungsverfahrensrecht und habe mir das aktuelle Lehrbuch zum Thema gekauft und kann da bislang keinen Hinweis finden, dass eine derartige absurde Regel irgendeine rechtliche Deckung hätte.
Es grüsst der Obrigkeitsstaat! Es wird sich vermutlich allerdings niemand den Rechtsweg leisten können. Eine netznetz-Koordination die diese Regel akzeptiert ist für mich inakzeptabel. Viel Spass mit der netznetz-Soap Martin lizvlx schrieb: > hallo > > wollte nur auch nohc schnell durchmelden, dass lt. auskunft > von sylvia eine zulaessigkeit eines projektes, dass schon > bei der netzkultur-vergabewahl war, und dort kein geld bekommen > hat, gegeben ist, wenn sich das projekt in der zwischenzeit > weiterentwickelt hat. > wir sind da grad in der situation, falls jemand anderer was > aehnliches ueberlegt, bittesehr, so isses :) > lg > liz > _______________________________________________ > netznetz.net mailing list > [email protected] > http://listen.esel.at/mailman/listinfo/liste > > > -- =============================== Martin Mair Krottenbachstrasse 40/9/6 A-1190 Wien Tel.: +43-1-3677487 Handy: +43-676-3548310 Mail: [email protected] Skype: mmair1 Web: www.mediaaustria.at =============================== _______________________________________________ netznetz.net mailing list [email protected] http://listen.esel.at/mailman/listinfo/liste
