das stimmt teilweise.

es ist der jury möglich, projekte in die digitale kultur zu shiften.
eine doppelförderung ist natürlich nicht möglich, aber in dem fall
wäre es eine doppeleinreichung.

d.h. es gäbe natürlich die möglichkeit, termine so anzusetzen, um
diese option auszunützen. hierzu müßte die entscheidung aber am cp
getroffen werden. ergo einrechfrist digitale kultur nach der
jurysitzung. es stellt sich eben die frage der prioritäten, es würde
sich in den april ziehen, da die jurysitzung erst am 27.3. ist.

liebe grüße

joanna



2009/2/20 Martin Mair <[email protected]>:
> Das die Gemeinde sagt, dass ein Projekt nur aus einem der beiden Töpfe
> gefördert wird, ist schon okay.
>
> Aber nicht, dass eine Einreichung bei einem Topf AUTOMATISCH Ausschluss
> bei einem anderen Topf bedeutet, egal ob aus dem anderen Topf gefördert
> wird bzw. die Einreichung überhaupt beim anderen Topf fachlich
> hineinpasst. Beide Töpfe sind für verschiedene Arten von Projekten da
> und daher ist jeweils getrennt zu prüfen ob ein Projekt da reinpasst
> und die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Die Gemeinde mag bei
> Doppeleinreichungen ruhig prüfen, in welchen Topf ein Projekt
> schwerpunktmässig reinfällt.
>
> Es gibt da einfach keinen SACHLICH gerechtfertigten Grund für diese
> Ungleichbehandlung.
>
> Das geht meines Erachtens beim VwGH aus prinzipiellen Gründen nicht durch.
>
> So etwas ist wohl auch nur im Kunst- und Kulturbetrieb möglich, dass
> sich die Betroffenen so viel gefallen lassen.
>
> Da hat FER leider recht, dass bei netznetz eine zu große Unterwürfigkeit
> gegenüber der Obrigkeit herrscht.
>
> Ich fürchte, es ist hoffnungslos, da die Grundlagen des Rechtsstaates
> darzulegen, Untertanen sind ja derartige Spitzfindigkeiten sowieso
> unverständlich ...
>
> lg
>
> Martin
>
> Joanna Pianka schrieb:
>> fyi - nicht mehr und nicht weniger:
>>
>>
>> bezüglich subventionsrichtlinien gibt es:
>>
>> "3.5.4 Zur Vermeidung von Doppelsubventionen wird vor dem Anlegen
>> eines elektroni-
>> schen Subventionsaktes von allen für die Bearbeitung zuständigen
>> Referentinnen und
>> Referenten über das bestehende Kontaktregister geprüft, ob nicht
>> eine Subvention für
>> ein solches Vorhaben von einem anderen Referat an diese Institution
>> bereits getätigt
>> wurde."
>>
>> aus:
>>
>> MA 7, Prüfung der Umsetzung der Empfehlungen des
>> Kontrollamtes im Bereich der Magistratsabteilung 7
>> Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 7. März 2007
>>
>> http://www.kontrollamt.wien.at/ausschuss/02/02-06-KA-I-K-1-7.pdf
>>
>> seite 16
>>
>> _______________________________________
>>
>> die netznetz richtlinien von 07/08:
>>
>> "Doppelte Einreichungen bei Jury und Community Vergabewahl sind
>> ausgeschlossen, Ausnahme: die Jury weist das eingereichte Projekt der
>> Community-Vergabewahl zu."
>>
>> http://www.mail-archive.com/[email protected]/msg00771.html
>>
>> _______________________________________
>>
>> es handelt sich hierbei um eine sog. förderrichtlinie, nicht aber um
>> einen gesetzesauszug und betrifft die subvention ein und desselben
>> prrojekts.
>>
>>
>>
>> lg
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